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Aktuell Verbraucher

Tübinger Behörde kontrolliert Waagen in Supermärkten

Das Regierungspräsidium Tübingen kontrolliert regelmäßig im Einzelhandel und in Supermärkten

Salami auf dem Weg zum Käufer
Salami auf dem Weg zum Käufer. foto: adobe stock
Salami auf dem Weg zum Käufer. foto: adobe stock

TÜBINGEN. Fotos von gestrandeten Walen mit kiloweise Kunststoff im Magen, vermüllten Stränden und mit Plastik bedeckten Meeren zeigen ihre Wirkung: Plastik ist bei Verbrauchern zunehmend unerwünscht. Die Supermarktketten haben bereits reagiert. Obst und Gemüse können auch in wiederverwendbaren Netzen eingepackt werden. An den Bedientheken dürfen für Käse, Wurst, Fleisch und Fisch auch eigene Dosen mitgebracht werden. Damit nur das berechnet wird, was der Kunde bestellt und nicht etwa auch noch das Behältnis des Kunden, führt das Regierungspräsidium (RP) Tübingen Kontrollen durch – sie zeigen ihre Wirkung.

Die Beanstandungsquote ist seit 2015 von 30 auf 20 Prozent gesunken, teilt das RP Tübingen in einer Pressemitteilung mit. Verstöße werden direkt vor Ort angesprochen und korrigiert. Zusätzlich werden sie mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. Mit dem Brutto-für-Netto-Verfahren werden die Verbraucher davor geschützt, dass sie außer ihrer Wurst oder dem Gemüse auch für die Verpackung bezahlen müssen.

Das RP Tübingen überwacht mit seiner landesweit zuständigen Abteilung Eich- und Beschusswesen unter anderem die Waagen in vielen Betrieben – vom kleinen Einzelhandelsbetrieb über Supermärkte bis zu Metzgereien und Bäckereien. Zudem werden Fertigpackungen auf ihr angegebenes Gewicht geprüft. Sind in der Nudelpackung die angegebenen 500 Gramm enthalten und beinhaltet die Milchtüte auch wirklich einen ganzen Liter Milch? »Die Mitarbeiter des Eich- und Beschusswesen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und stärken einen fairen Wettbewerb im Handel«, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Verpackungsmaterial darf nicht mitgewogen und dem Kunden auch nicht berechnet werden. Dafür sind bei allen modernen Waagen die Identifikationsnummer von Produkten hinterlegt. Hinter dieser Nummer verbirgt sich der Preis-Nachschlage-Code, der die Ware, deren Preis und auch das Gewicht der Verpackung, das Tara wiedergibt. Beim Wurstsalat ist dies der Plastikbecher, beim Käse das gewachste Papier.

Verpackung fällt ins Gewicht

Wenn ein Kunde die Ware nun in seinem eigenen Behälter mitnehmen will, kann der Verkäufer dieses neue Tara durch Drücken einer Taste kurzfristig abspeichern. Er muss das Gewicht wegtarieren und den Grundpreis des Produktes manuell eingeben.

Eine einfache Rechnung macht deutlich, dass das geringe Gewicht des Verpackungspapiers durchaus beim Gesamtpreis ins Gewicht fallen kann. Wenn beim Einkauf von abgerechneten 100 Gramm Edelsalami zum Preis von 22 Euro pro Kilogramm das zehn Gramm schwere, gewachste Papier mitgewogen wird, muss man zwar 2,20 Euro bezahlen, bekommt allerdings nur 90 Gramm Salami. Bei 1 000 Einkäufen am Tag ergibt der unzulässige Verpackungsaufschlag einen Betrag von täglich 220 Euro oder etwa 69 000 Euro im Jahr, die die Verbraucher zu Unrecht bezahlen würden.

Eine Aufgabe der rund 190 Mitarbeiter der Abteilung Eich- und Beschusswesen des RP Tübingen ist die Überprüfung der Waagen im Einzelhandel und in Supermärkten in ganz Baden-Württemberg als auch die Kontrolle der Fertigpackungen. Bei Probeeinkäufen achten sie sowohl auf die Handhabung durch die Verkäufer, auf die Einstellung der Waagen, wie auch auf die korrekten Mengenangaben in fertig abgepackten Reis oder Apfelsaft. Etwa 2 000 Betriebe werden so von den Mitarbeitern des RP jedes Jahr in Baden-Württemberg überwacht. Und Verbraucher dadurch entsprechend geschützt. (RP)

DIE ABTEILUNG

Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zum Regierungspräsidium Tübingen. Dieser Landesbetrieb sorgt in den Dienststellen Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall und mit der Direktion in Stuttgart durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für das richtige Maß, für richtiges Messen und die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes. (RP)