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Aktuell Sperrzone

Tübingen verbietet Silvester-Feuerwerk in der Altstadt

Feuerwerk am Himmel.
Feuerwerk am Himmel. Foto: Markus Niethammer
Feuerwerk am Himmel.
Foto: Markus Niethammer

TÜBINGEN. Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar 2023 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.

Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Keltern-straße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. Am Samstag, 31. Dezember, weisen 14 Schilder an Eingängen der Altstadt auf das Verbot hin. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt verstärkt. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Feuerwerksverbot in der Silvesternacht gilt seit dem Jahreswechsel 2009/2010. Ein Jahr zuvor hatte der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Bundesweit ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. (pm)