Logo
Aktuell Lärm

Tübingen verbietet Nutzung von Bluetooth-Boxen in Öffentlichkeit nach 22 Uhr

Bluetooth-Box
Die Stadt Tübingen hat nun die Nutzung von Bluetooth-Boxen in der Öffentlichkeit nach 22 Uhr verboten. Foto: Adobe Stock
Die Stadt Tübingen hat nun die Nutzung von Bluetooth-Boxen in der Öffentlichkeit nach 22 Uhr verboten.
Foto: Adobe Stock

TÜBINGEN. Die Tübinger Stadtverwaltung hat die Nutzung von Bluetooth-Boxen in der Öffentlichkeit nach 22 Uhr verboten. Das teilt die städtische Pressestelle mit.

»Der Wunsch vieler junger Leute, nach der Phase strikter Ausgangsbeschränkungen wieder im Freien zu feiern, ist verständlich«, heißt es in der Mitteilung. »Er sorgt aber für zunehmend mehr Konflikte mit dem Infektionsschutz und mit den Anwohnern, besonders in der Altstadt.« Zum einen klagt Tübingen seit den sukzessiven Corona-Regel-Lockerungen über ein massives Müllproblem, zum anderen fühlen sich die Anwohner an bestimmten Freiluft-Partyorten durch Lärm - unter anderem aus besagten Boxen - gestört.

OB Boris Palmer sagt dazu: »Es war eigentlich immer klar, dass man unter den Schlafzimmern anderer Leute keine Musik aus Lautsprechern abspielt. Vernünftige Menschen haben daher keine Boom-Boxen in der Altstadt benutzt. Für alle anderen ist es jetzt explizit verboten.« Ordnungsbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch kündigt eine strenge Durchsetzung des Verbotes an: »Wer das Verbot der Nutzung von Boom-Boxen missachtet, muss mit einem Bußgeld oder der Beschlagnahmung des Gerätes rechnen. Für ein gedeihliches Miteinander von Anwohnern und Partygängern müssen sich alle an Regeln halten.«

Schon die geltende Polizeiverordnung der Stadt untersage Ruhestörungen im öffentlichen Raum nach 22 Uhr. Eine rechtliche Prüfung habe ergeben, dass darunter auch Musik falle, die lauter ist als 45 Dezibel, so die Auskunft der Stadt. Das treffe praktisch auf jede Nutzung solcher Geräte im öffentlichen Raum zu. (pm)