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Aktuell Arbeitsrecht

Tübingen erlaubt zwei Tage Homeoffice

Dank Digitalisierung gehört Home-Office bei RVM zum Arbeitsalltag.
Eine Tastatur. Foto: Beate Armbruster
Eine Tastatur.
Foto: Beate Armbruster

TÜBINGEN. Daheim arbeiten oder im Büro? Die Pandemie hat einiges in Bewegung gebracht. Die Stadt Tübingen als Arbeitgeberin erlaubt nun Homeoffice für alle, bei denen dies möglich ist – und erhöht von einem auf zwei Tage pro Woche.

Die Mitarbeiter dürfen nicht unbegrenzt oder gar ausschließlich daheim arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind mindestens einer, aber maximal zwei Tage vorgesehen. Bei Teilzeit wird entsprechend aufgeteilt. Nicht jedes Aufgabengebiet eignet sich für Homeoffice. Viele werden nach wie vor ihren Dienst wie gewohnt absolvieren.

Die Stadt stellt auf Wunsch auch IT-Ausstattung zur Verfügung, also einen PC oder ein Notebook, eine Docking-Station, Tastatur, Maus sowie ein Display in marktüblicher Größe. Außerdem wird ein Zuschuss für ergonomische Arbeitsmittel gewährt – aber maximal 250 Euro brutto.

Ganz grundsätzlich gilt, dass die Stadtverwaltung niemanden gegen dessen Willen ins Homeoffice drängen darf. Umgekehrt hat der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, seine Arbeit von zu Hause zu erledigen. In strittigen Fällen wird dies unter Hinzuziehung von Personalrat und Führungskraft geklärt.

Führungskräfte müssen Termine so planen, dass die Mitarbeiter im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind. »Es darf keine Benachteiligung beim beruflichen Fortkommen geben«, heißt es in der Dienstvereinbarung. Fürs Klima sei die Vereinbarung auch positiv. Die Fahrten zwischen Wohnung und Rathaus werden ja reduziert. (GEA)