REUTLINGEN. Die Vorwürfe, die Staatsanwalt Burkhard Werner vor dem Schöffengericht erhebt, sind schwerwiegend. Und: sie liegen lange zurück. Schon 1997 oder 1998 könnte die Missbrauchsserie demnach begonnen haben, die sich bei der jüngeren Stieftochter bis in das Jahr 2022 zog. Da war die 1990 geborene Frau bereits erwachsen, sie sei aber weiterhin unfähig gewesen, sich ihrem gewalttätigen Stiefvater zu entziehen, so Staatsanwalt Werner. Als der Angeklagte sein Opfer erstmals im Intimbereich berührt haben soll, war das Mädchen wohl erst neun oder zehn Jahre alt. Damals wohnte die Familie - der Angeklagte hatte die inzwischen verstorbene Mutter der Kinder 1999 geheiratet - noch in Delitzsch. Nach dem Umzug in den Kreis Tübingen in eine Neckargemeinde soll der Mann das Kind dann einige Jahre später erstmals auch vaginal und anal vergewaltigt haben - was sich fortsetzte, bis die junge Frau, inzwischen verheiratet, 23 Jahre alt wurde.
Kopfschüttelnd verfolgte der LKW-Fahrer die Verlesung der Anklageschrift, ehe der 62-Jährige seine Sicht der Dinge schilderte. So räumte der Mann, der seine an der Lungenerkrankung COPD erkrankte Ehefrau pflegte und dadurch in die Privatinsolvenz geraten sein will, eine intime Beziehung zu seiner Stieftochter ein. Zwei Jahre lang hätten sie ein sexuelles Verhältnis gehabt, als die Ehefrau und Mutter samstags noch zur Arbeit ging. »Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe«, sagte der Angeklagte. »Aber das war alles einvernehmlich.«
Als seine Frau dann im April 2024 infolge ihrer schweren Erkrankung im Sterben gelegen habe, hätten die Töchter sich vehement gegen das Abschalten der Instrumente gewehrt. »Sie haben mir gedroht, mich fertig zu machen, sodass sogar die Oberärztin einschreiten musste«, erklärte der Mann vor Gericht. Seine Frau habe ihm gesagt, dass sie sterben wolle, schilderte der Mann unter Tränen. Anschließend folgte ein Rechtsstreit über das Erbe: »Wir hatten nur noch Kontakt über den Rechtsanwalt.«
Die jüngere Tochter der Verstorbenen, die auf Bitte des Angeklagten bei seiner Aussage den Gerichtssaal verließ, sagte anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. In öffentlicher Sitzung räumte die Frau dann ein, dass sie dem Angeklagten nach einem Skiunfall im Januar 2024 ihren Sohn in Obhut gab - zumindest zu diesem Zeitpunkt schien das Verhältnis also nicht gänzlich zerrüttet zu sein. Anschließend sagte eine weitere Zeugin aus, die als Jugendliche bei der Familie übernachtet habe - wo sie der Angeklagte unsittlich berührt und ihr Komplimente gemacht haben soll. Den Vorfall, der nur wenige Minuten gedauert haben soll, schilderte die Frau unter Schluchzen. Sie erstatte Anzeige, die damals aber ins Leere lief. Einen ähnlichen Vorfall schilderte auch eine Nichte der beiden Stieftöchter, die dem Angeklagten auch vorwarfen, sich an deren Mutter »vergriffen« zu haben.
Gewürgt und unsittlich berührt
Auch die ältere Schwester sei als Kind einmal gegen ihren Willen vom Angeklagten aufgefordert worden, sich zu ihm ins Bett zu legen, als ihre Mutter im Krankenhaus lag. Dabei soll es unter anderem zu Berührungen an der Brust gekommen sein.
Ihre Mutter habe ihr nicht geglaubt, schilderte die heute 39-Jährige vor Gericht. Vom Missbrauch an ihrer Schwester habe sie erst nach dem Tod der Mutter erfahren. »Im Krematorium, als Mutti verbrannt wurde, hat sie sich offenbart«, schilderte die Frau, die zudem erklärte, dass der Angeklagte sie als Jugendliche auch gewürgt habe. Zudem sei die Mutter vom Angeklagten geschlagen worden. »Ich sehe sie noch heute vor mir, wie sie da blutend liegt. Er hat sie immer wieder verprügelt.« Vehement bestritt die Zeugin, dass sie diejenigen gewesen seien, die gegen die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte gewesen seien: »Er wollte alles dafür tun, dass sie am Leben gehalten wird.«
Bevor das Schöffengericht eine Entscheidung fällt, sollen weitere Zeugen gehört werden. So kündigte Verteidiger Thomas Schrade eine Entlastungszeugin an, die eine intime Beziehung seines Mandanten mit der Stieftochter bestätigen soll. Der Prozess wird am 27. November, 8.30 Uhr, fortgesetzt. (GEA)
Im Gerichtssaal
Das Schöffengericht mit Richter Eberhard Hausch und den Schöffen Markus Winter und Laura Kern, für die Staatsanwaltschaft Staatsanwalt Dr. Burkhard Werner, als Nebenklagevertreter der Rechtsanwalt Bernd Hermann, Verteidiger ist Rechtsanwalt Thomas Schrade. (ath)

