TÜBINGEN. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte am Mittwoch einen 52-Jährigen aus einer Tübinger Kreisgemeinde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Der Angeklagte hatte sich an seiner Stieftochter zwischen 1999 und 2002 vielfach vergangen. Das Mädchen war damals 13 und 14 Jahre alt.
Der 52-Jährige hat im Laufe des Prozesses den Missbrauch auch zugegeben. Doch die Strafkammer konnte am Ende dem Angeklagten nur einen einzigen Übergriff zur Last legen. Das Problem: Das Mädchen wurde im September 1999 bereits 14 Jahre alt. Alle Fälle nach diesem Datum seien heute verjährt, erklärte Richterin Mechthild Weinland bei der Urteilsverkündung.
Das Gericht konnte dem Angeklagten deshalb nur einen sexuellen Übergriff eindeutig nachweisen, als das Mädchen noch keine 14 Jahre alt gewesen war. Nur dieser eine »schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes« ist heute noch nicht verjährt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zudem vorgeworfen, auch seine zweite Stieftochter missbraucht zu haben. Doch diese Vorwürfe ließ das Gericht nun fallen. Die Aussagen des Opfers seien »blutleer und detailarm«, seien deshalb nicht erlebnisbezogen und könnten so nicht zu einer weiteren Verurteilung des 52-Jährigen führen. (GEA)