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Aktuell Urteil

Stieftochter missbraucht: Milde Strafe für Angeklagten

Das Tübinger Landgericht verurteilt einen 52-jährigen Schichtarbeiter aus einer Kreisgemeinde zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Die meisten sexuellen Übergriffe liegen mehr als 16 Jahre zurück und sind deshalb verjährt.

Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration

TÜBINGEN. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte am Mittwoch einen 52-Jährigen aus einer Tübinger Kreisgemeinde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Der Angeklagte hatte sich an seiner Stieftochter zwischen 1999 und 2002 vielfach vergangen. Das Mädchen war damals 13 und 14 Jahre alt. 

Der 52-Jährige hat im Laufe des Prozesses den Missbrauch auch zugegeben. Doch die Strafkammer konnte am Ende dem Angeklagten nur einen einzigen Übergriff zur Last legen. Das Problem: Das Mädchen wurde im September 1999  bereits 14 Jahre alt. Alle Fälle nach diesem Datum  seien heute verjährt, erklärte Richterin Mechthild Weinland bei der Urteilsverkündung. 

Das Gericht konnte dem Angeklagten deshalb nur einen sexuellen Übergriff eindeutig nachweisen, als das Mädchen noch keine 14 Jahre alt gewesen war. Nur dieser eine »schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes« ist heute noch nicht verjährt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zudem vorgeworfen, auch seine zweite Stieftochter missbraucht zu haben. Doch diese Vorwürfe ließ das Gericht nun fallen. Die Aussagen des Opfers seien »blutleer und detailarm«, seien deshalb nicht erlebnisbezogen  und könnten  so nicht zu einer weiteren Verurteilung des 52-Jährigen führen. (GEA)