TÜBINGEN. Die Stadtwerke Tübingen und ihre Mitstreiter aus Schwäbisch Hall und Uelzen gehen mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen »Steuergeschenke für Kernkraftwerksbetreiber« (wir berichteten) in die zweite Instanz. Die drei Stadtwerke wehren sich damit gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die nach ihrer Ansicht den Betreibern von Atomkraftwerken in Deutschland steuerliche Vorteile in Milliardenhöhe sichert. Im Januar hatte das Gericht in erster Instanz die Klage abgewiesen, weitere Rechtsmittel aber zugelassen. »Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass der steuerliche Vorteil für die Betreiber von Atomkraftwerken eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt. Sie behindert den fairen Wettbewerb auf den Energiemärkten massiv und benachteiligt kommunale Stadtwerke gegenüber den großen Energiekonzernen«, erklärt Ortwin Wiebecke, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen. (p)
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.