Aktuell Kreis Tübingen

Stadt springt für sozial Schwache ein

MÖSSINGEN. Das Essensgeld an Mössinger Schulen und Tagesstätten soll künftig nach einer Sozial-Staffelung erhoben werden. Der Regelpreis bleibt bei drei Euro, für Kinder aus bedürftigen Familien gewährt die Stadt eine Ermäßigung auf einen Euro. Der Kreis der Zuschuss-Berechtigten wurde gegenüber früheren Überlegungen erweitert: Neben Empfängern von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II sollen auch Familien in den Genuss der Vergünstigung kommen, deren Netto-Einkommen nur knapp - weniger als acht Prozent - über diesen Leistungen liegt.

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