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Staatsanwaltschaft: Unfallfahrer soll wegen versuchten Mordes ins Gefängnis

Justitia und Akten
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
TÜBINGEN. Im Verfahren um einen tödlichen Autounfall mit mutmaßlicher Fahrerflucht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten für den Unfallfahrer gefordert. Wie Staatsanwältin Silke Lindemann am Mittwoch am Landgericht Tübingen ausführte, ist der 24-jährige Angeklagte der fahrlässigen Tötung, des versuchten Mordes und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Der Mann soll im April 2019 bei Tübingen einen 18-jährigen Fußgänger angefahren und liegen gelassen haben. Das Unfallopfer starb. Fahrer und Beifahrer sollen erst anderthalb Stunden später zurückgekehrt sein und den Notruf alarmiert haben. (dpa)