Logo
Aktuell Sexueller Missbrauch

Staatsanwaltschaft Tübingen stoppt Ermittlungen gegen Geistliche

Foto: DPA
Foto: dpa
Foto: dpa

TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das gegen Geistliche der katholischen Kirche unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Das gab die Tübinger Behörde am Dienstag bekannt. Zum einen trafen die Vorwürfe nicht zu, in anderen Fällen waren sie verjährt.

Am 26. Oktober hatten sechs Strafrechtsprofessoren in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erstattet. Die Anzeigen standen im Zusammenhang mit der von der Kirche veröffentlichten Studie »Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz« im Zeitraum von 1946 bis 2014.

Aufgrund der Anzeige forderte die Staatsanwaltschaft bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart Personalakten sowie sonstige relevante Unterlagen an, die auch sofort herausgegeben wurden. Dabei handelte es sich um 22 Akten. Gegen diese Personen wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Verjährt und freigesprochen

»Die Auswertung der Akten ergab, dass verfolgbares strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten in keinem der Fälle (mehr) gegeben ist«, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Insbesondere seien gerade in jüngerer Zeit keine über bereits anderweitig anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren hinausgehenden relevanten Vorfälle bekannt geworden. Keinem der 22 Fälle lag außerdem der Tatvorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zugrunde.

In insgesamt zehn Fällen bezogen sich die Vorwürfe auf den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs. Hiervon waren acht Fälle bereits seit Längerem verjährt. In je einem weiteren Fall lag strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vor. In einem weiteren Fall mit dem Vorwurf der sexuellen Nötigung war nach umfangreichen Ermittlungen bereits einen rechtskräftigen Freispruch durch ein Amtsgericht erfolgt. Weitere Fälle waren verjährt. Nur vier der ausgewerteten Fälle betrafen den Zeitraum von 2002 bis 2018, für den eine Strafverfolgung noch für möglich erachtet wird.

In keinem der untersuchten Fälle hatten möglicherweise Geschädigte selbst Strafanzeige erstattet. (p)