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Schnelltest-Pflicht für auswärtige Gäste in Tübingen

Corona-Schnelltest
Schnelltests sollen ein wichtiger Baustein für vorsichtige Lockerungen sein. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Schnelltests sollen ein wichtiger Baustein für vorsichtige Lockerungen sein. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
TÜBINGEN. Entsprechend der neuen Corona-Landesverordnung kann der Einzelhandel im Landkreis Tübingen ab sofort wieder öffnen. Die Universitätsstadt Tübingen rechnet insbesondere in der Innenstadt mit einem großen Andrang. Damit das Einkaufen und der Besuch im Museum sicher bleiben, müssen ab Dienstag, 9. März 2021, alle, die in einem Kreis mit einer höheren Inzidenz (ab 50 pro 100.000 Einwohner) wohnen, einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können, bevor sie in der Innenstadt einkaufen oder öffentliche Einrichtungen wie Museen besuchen dürfen. Die Schnelltest-Pflicht gilt für Einrichtungen und Einzelhandelsgeschäfte, die in anderen Kreisen geschlossen sind.

»Dass die Geschäfte und Einrichtungen in unserer Stadt wieder öffnen können, verdanken wir der niedrigen Inzidenz in unserem Landkreis. Das wollen wir nicht riskieren. Deshalb bitte ich alle auswärtigen Besucherinnen und Besucher der Tübinger Innenstadt um Verständnis für die Pflicht zum kostenlosen Schnelltest«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer, der eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet hat. Testen lassen müssen sich unter anderem Gäste aus den Landkreisen Stuttgart, Reutlingen, Esslingen und dem Zollernalbkreis. Gültig ist nur das offizielle Tageszertifikat der Universitätsstadt Tübingen, das an den Teststationen ausgegeben wird.

»Wir folgen damit der Aufforderung des Ministerpräsidenten, vor Ort Maßnahmen zu ergreifen, um den Einkaufstourismus einzudämmen und ein Einschleppen von Infektionen zu verhindern«, so Palmer. Tübingen ist besonders stark von einer möglichen Überlastung durch Einkaufstourismus betroffen, weil in vier Nachbarkreisen mit zusammen 1,5 Millionen Einwohnern die Tore des Einzelhandels derzeit nicht öffnen dürfen.

Damit jeder vor dem Stadtbummel in Tübingen einen Corona-Schnelltest machen kann, gibt es ab Dienstag drei im Auftrag der Stadtverwaltung betriebene Teststationen. Sie befinden sich auf dem Marktplatz, in der Karlstraße und vor der Stadtbücherei und sind montags bis freitags von 9.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 9.30 bis 16 Uhr geöffnet. Zum Einsatz kommen kurze Teststäbchen für die Nase, die das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Tübingen beschafft hat. Wer negativ getestet wurde, bekommt darüber ein städtisches Tageszertifikat mit Name und Datum ausgestellt.

»Die neuen Tests sind kostenlos, völlig schmerzfrei und erhöhen den Schutz für alle«, sagt die Pandemiebeauftragte Dr. Lisa Federle, die das Konzept gemeinsam mit der Stadtverwaltung entwickelt hat. »Wir freuen uns über jeden, der zum Einkaufen nach Tübingen kommt – wenn er oder sie sich vorher testen lässt«, betont OB Boris Palmer. (pm)

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