Logo
Aktuell Coronavirus

Schließung von Kitas und Schulen: Betreuung für Kinder in der Stadt

Bei der Kinderbetreuung kommt es nur auf die Qualität der Arbeit an, war die Meinung der Gemeinderats-Mehrheit, die kein Problem
Foto: dpa
Foto: dpa

TÜBINGEN. Nach der Entscheidung des Landes, die Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg von Dienstag an bis zum Ende der Osterferien zu schließen, hat die Tübinger Stadtverwaltung Regelungen für die Betreuung von Kindern getroffen. »Wir werden eine hochwertige Notversorgung in möglichst kleinen Gruppen anbieten. Leitend ist dabei die Überlegung, dass in Tübingen besonders viele Eltern im medizinischen Sektor tätig sind und dessen Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt werden darf«, sagt OB Boris Palmer.

Am kommenden Montag, 16. März, sind die städtischen Kindertagesstätten und die Schulen samt der Schulkindbetreuung noch regulär geöffnet. Auch die freien Träger hat die Stadtverwaltung aufgefordert, ihre Einrichtungen zu öffnen. Ab Dienstag, 17. März, gibt es in den städtischen Kindertagesstätten eine Notversorgung für Kinder, deren Eltern in Bereichen arbeiten, die zur Bewältigung der Corona-Krise von überragender Bedeutung sind. Dies betrifft die Beschäftigten der Kliniken und in Arztpraxen, im öffentlichen Nahverkehr und in weiteren Bereichen der technischen Infrastruktur sowie bei der Polizei, bei der Feuerwehr und in weiteren Feldern der öffentlichen Sicherheit. Wer nicht in diesen Bereichen tätig ist, darf die Notversorgung nicht in Anspruch nehmen.

Am Montag gilt bereits eine Übergangsregelung: Eltern, die nicht den genannten Berufsgruppen angehören, sollen ihre Kinder soweit möglich nicht mehr in die Einrichtungen geben. Damit soll das Infektionsrisiko der Kinder, die weiter betreut werden müssen, verringert werden.

Kinder nicht zu den Großeltern

Die Notgruppenpläne für die Zeit ab Dienstag werden am Montag in den Einrichtungen, über die örtlichen Medien sowie auf der städtischen Internetseite bekannt gegeben. Ziel der Stadtverwaltung ist es, auch die Einrichtungen der freien Träger ins Notversorgungssystem zu integrieren. Ob und in welcher Form es ab Dienstag zumindest für Grundschulkinder eine Notfallbetreuung geben kann, entscheidet die Stadtverwaltung im Laufe des Montags.

Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts aufweisen, können nicht betreut werden. Unverändert gilt, dass Kinder von Familien, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nicht in die Einrichtungen kommen dürfen. Außerdem rät die Stadtverwaltung dringend davon ab, die Kinder von Großeltern betreuen zu lassen, da Menschen ab einem Alter von 65 Jahren bei einer Ansteckung besonders gefährdet wären.

OB Boris Palmer bittet die Eltern um Verständnis und Unterstützung: »Wir sind jetzt auf die eigenverantwortliche Mitwirkung aller Bürger angewiesen. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Einrichtungen, wenn Ihre Arbeitskraft dringend zur Bewältigung der Corona-Krise benötigt wird.«

 

www.tuebingen.de/corona