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Schülertransport im Kreis Tübingen soll billiger werden

Steter Tropfen höhlt den Stein: Eine Elterninitiative für kostenlose Schülerbeförderung kann einen ersten Erfolg verbuchen. Zumindest im Landkreis Tübingen werden die Tickets aller Voraussicht nach spürbar billiger werden.

Mit dem Bus zur Schule? Geht nur, wenn der Nahverkehr nicht streikt. Foto: dpa
Mit dem Bus zur Schule? Geht nur, wenn der Nahverkehr nicht streikt.
Foto: dpa

TÜBINGEN. Eltern aus dem Landkreis Tübingen müssen ab kommendem Schuljahr voraussichtlich deutlich weniger Geld für die Beförderung ihrer Kinder ausgeben als bislang. Die Kreistagsfraktionen von Grünen, SPD, Linke, FDP und Die Partei wollen nach Worten von SPD-Fraktionschef Michael Lucke den Eigenanteil der Eltern von 39,30 Euro im Monat auf 25 Euro reduzieren. Eine entsprechende Satzungsänderung werde bei der Kreistagssitzung am Mittwoch mit großer Wahrscheinlichkeit beschlossen. Deren Gegner - CDU und Freie Wähler - seien in der Minderheit, sagte Lucke der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich klagen Eltern vor Gericht gegen den Landkreis Tübingen auf kostenlose Schülerbeförderung.

Den Kreis werde die Entlastung der Eltern zusätzlich 1,3 Millionen Euro kosten, erläuterte Lucke. Die Forderung der Eltern, den Eigenanteil ganz auf Null zu drücken, würde vier Millionen Euro zusätzlich kosten und sei ohne weitere Landesmittel nicht finanzierbar.

Die Initiative »Eltern für Elternrechte«, die die Elternklage unterstützt, sprach von einem großen Erfolg. Das Einlenken der Politik sei aber nur ein erster Schritt, letztendlich müsse das Land kostenlose Schülerbeförderung flächendeckend anbieten, sagte der Sprecher der Elterninitiative, Stephan Ertle. Ziel sei ein chancengerechter Bildungszugang ohne finanzielle Hürden - für alle Kinder im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht. In den Nachbarländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sei die Fahrt zur Schule kostenfrei, sagte Ertle. Die Initiative habe 25 000 Unterstützer.

Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter überdurchschnittlich viel Geld aus, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Der Verwaltungsgerichtshof hatte im Juli dieses Jahres jedoch in zweiter Instanz entschieden, dass sich Eltern weiterhin an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule beteiligen müssen. Es gebe keinen Anspruch auf Kostenfreiheit (Az.: 9 S 2679/18, 9 S 1221/18). Eine Revision wurde damals nicht zugelassen.

Die Eltern sehen das anders und haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Denn es müsse die Rechtsfrage geklärt werden, ob das aus der Verfassung hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kinder auch bedeutet, dass sie von Transportkosten freigestellt werden. Kinder müssten auch die für sie geeignetste Schule besuchen dürfen und nicht aus Kostengründen die nächstliegende Schule besuchen müssen. Die Eltern monieren auch, dass die Höhe des Entgeltes für Schülerbeförderung in das gerichtlich kaum überprüfbare, weitgehend freie Ermessen der kommunalen Ebene und ihrer Verkehrsverbünde gestellt sei.

Für den Fall, dass das Leipziger Gericht die Nichtzulassungsbeschwerde abweist, kündigte die Initiative den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. (dpa)