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Aktuell Gebühren

Sätze für Kinderbetreuung in Mössingen werden von 2021 an erhöht

Die Sätze für die Kinderbetreuung werden ab 2021 erhöht, die Satzung für Schulkinderbetreuung geändert. Kosten der Eltern weiter unter empfohlenem Richtwert

Rund 1 600 Reutlinger Kinder werden in den städtischen Einrichtungen ab Montag zumindest zeitweise wieder betreut.  FOTO: DPA
FOTO: DPA Foto: Deutsche Presse Agentur
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MÖSSINGEN. Egal ob bis 35, bis 40 oder gar bis 50 Stunden pro Woche – die Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuung für Mössinger Eltern kommt. In der Gebührensystematik galt es, die Umstellung von 33 auf 35 Stunden nun auch als »echte Hochrechnung« zu vollziehen. In die Welt der – je nach gewählter Betreuung – zu zahlenden Sätze führte Andrea Sailer, Sachgebietsleiterin Familie, Bildung und Kultur im Mössinger Rathaus, die Räte ein. Angesichts von Unsicherheiten und rechnerischen Nachfragen einiger Räte zeigte sich, dass die zahlenlastige Materie etwas sperrige Seiten hat.

Umsetzung erst im neuen Jahr

Dabei soll die neue Darstellung der Gebührensätze nun einfacher und verständlicher sein. Mussten bisher auf die Grundgebühren im Fall einer Kleinkind- oder Ganztagsbetreuung noch Zuschläge aufgerechnet werden, sei mit der neuen Darstellung auf einen Blick ersichtlich, welche monatlichen Kosten für die jeweilige Betreuungsform tatsächlich anfallen.

So muss eine Familie mit einem Kind beispielsweise für eine Betreuung des Kindes ab drei Jahren bis zu 35 Stunden pro Woche 149 Euro im Monat zahlen, für bis zu 50 Stunden 320 Euro. Bei Kindern unter drei Jahren wären es bei einem Kind in der Familie bis zu 35 Stunden 299 Euro, bis zu 50 Stunden wären es dann 640 Euro.

Die Sätze werden jeweils niedriger, je mehr Kinder unter 18 Jahren in einer Familie leben. Bei einer Familie mit vier Kindern wären für die Betreuung eines unter dreijährigen Kindes bis zu 50 Stunden die Woche im Vergleich nur noch 110 Euro zu zahlen.

Das Ziel, nach der Erhöhung den vom Städtetag empfohlenen Richtwert von 20 Prozent bei der Deckung der Kosten durch die Gebühren zu erreichen, wird weiter verfehlt. Er liegt dann bei 17,94 Prozent. Dieser soll aber nun zumindest in Schritten erreicht werden.

Im laufenden Jahr 2020 gibt es durch die beschlossene Neuerung auch zunächst keine Mehreinahmen, da die Gebührenanpassung ab September nicht umgesetzt wird, sondern erst ab 2021. Damit berücksichtigt die Verwaltung die schwierige Situation vieler Familien in der Corona-Pandemie, die Einschränkungen beim Unterricht und der Betreuung, teils Ängste vor dem Konjunktureinbruch mit sich bringe. Die geänderte Satzung wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

Besserer Personalschlüssel

Ebenso geändert wurde die Schulkinderbetreuungssatzung, bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Die Grundschulkindbetreuung in Mössingen, so war zu hören, sei für viele Familien heute nicht mehr wegzudenken, viele seien auf diese angewiesen. Die Stadtverwaltung bietet mit ihrem Angebot eine Kernzeitbetreuung für Halbtagsschüler, eine ergänzende Betreuung für Ganztagsschüler sowie eine Ferienbetreuung an.

Bereits im November 2018 hatte der Rat die Annäherung des Personalschlüssels der Ganztagsbetreuung an den der Kernzeitbetreuung (1:15) beschlossen. Der Personalschlüssel wird nun auf 1:20 angehoben, entfällt aber im Satzungswortlaut, um praxisnah auf tatsächliche Anwesenheitszahlen flexibel reagieren zu können und nicht etwa bei 21 angemeldeten Kindern auf den Schlüssel von 1:10 zu fallen. (mwm)