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Rotwild braucht Ruhe im Winterwald: Einschränkungen für Besucher

Im Schönbuch lebt eines der wenigen Rotwildvorkommen im Land. Der Winter stellt für viele Wildtiere eine Notzeit dar.

Etwa 350 Hirsche leben im Schönbuch. Werden sie im Winter zu oft gestört, brauchen sie mehr Energie und fressen Rinde von den B
Etwa 350 Hirsche leben im Schönbuch. Werden sie im Winter zu oft gestört, brauchen sie mehr Energie und fressen Rinde von den Bäumen. FOTO: DPA
Etwa 350 Hirsche leben im Schönbuch. Werden sie im Winter zu oft gestört, brauchen sie mehr Energie und fressen Rinde von den Bäumen. FOTO: DPA

TÜBINGEN. Vom Winterschlaf bis zum Vogelzug nach Süden hat sich die Tierwelt unterschiedliche Strategien ausgedacht um diese Notzeit möglichst gut zu überstehen. Die heimischen Rotwildtiere sind regelrechte Energiesparkünstler. Sie kommen gut durch die Wintermonate, wenn sie möglichst ohne Störungen leben können. Wird das Wild nicht gestört, so bewegt es sich wenig, der Energiebedarf der Tiere sinkt deutlich. Allerdings sind im Schönbuch viele Wanderer und Radler unterwegs. Das Rotwild kann mit Erholungssuchenden im Naturpark in der Regel gut umgehen, sofern diese sich auf den Wegen aufhalten. Sonst werden sie von den Tieren als Gefahr wahrgenommen. Das Wild flüchtet dann panisch, der Energiebedarf schnellt in die Höhe und das Rotwild benötigt viel Futter, um die Energieverluste auszugleichen.

Weil aktuell sehr viel Rotwild – rund 350 Tiere – im Schönbuch lebt, befürchtet die Abteilung Forst des Landratsamts Tübingen neben der Störung der Tiere auch erhebliche Schäden am Wald, weil die Tiere bei häufiger Beunruhigung anfangen, die Rinde junger Bäume zu fressen. Die Ergebnisse der jüngsten Waldinventur belegen diese Befürchtungen. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden Württemberg erlaubt in diesen Fällen, das Betreten des Waldes einzuschränken. Der Staatsforstbetrieb macht daher erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch und verfügt bis zum 31. März für das gesamte Rotwildgatter im Schönbuch ein Wegegebot für Waldbesucher. Außerdem besteht die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. Die Nutzung sämtlicher ausgewiesener Rad- und Wanderwege sowie der befestigten Fahrwege ist weiterhin gestattet. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. (p)