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Reutlinger Einbrecher müssen hinter Gitter

Tübinger Landgericht verurteilte am Donnerstag zwei Männer aus dem Kreis Reutlingen zu mehrjährigen Haftstrafen. Sie waren im Sommer vergangenen Jahres in Kindergärten, Jugendhäuser und Vereinsheime im Raum Reutlingen und Tübingen einstiegen und hatten einen hohen Schaden angerichtet.

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

TÜBINGEN/REUTLINGEN. Zu drei Jahren Haft verurteilte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts am Donnerstag einen 25-jährigen Einbrecher aus Reutlingen. Die Strafe muss er allerdings nicht im Knast absitzen. Wegen seiner Drogen- und Alkoholprobleme ordnete die Strafkammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsklinik an. Der Komplize des 25-Jährigen muss dagegen ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte den 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Das Duo war im vergangenen Sommer ins Jugendhaus in Gomaringen, in die Kindergärten in Mähringen und Bronnweiler, in das Vereinsheim der Nehrener Motorradfreunde und in den Geräteschuppen des SV Ohmenhausen einstiegen. Die Beute war jedes Mal sehr gering gewesen, der Schaden, der bei den Einbrüchen entstanden war, war dagegen immens. Außerdem hatten die beiden Angeklagten noch die Geldkassetten an Staubsaugerautomaten eines Supermarktes geknackt. Die Freundin des 25-jährigen Angeklagten, die bei den Einbrüchen Schmiere gestanden war, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Auflage von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Zudem mussten sich die beiden Hauptangeklagten dafür verantworten, dass sie mehrmals ohne Führerschein mit einem nicht versicherten und nicht angemeldeten Fahrzeug durch die Gegend gefahren waren. Bei einer dieser Fahrten hatte sich der 25-Jährige mit hohem Tempo eine Verfolgungsjagd mit der Polizei durch die Reutlinger Innenstadt geliefert. (GEA)