TÜBINGEN. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen berät und prüft bei der Einfuhr und Beschaffung von Schutzmasken. »Es geht nicht nur darum, dass Schutzausrüstung verfügbar ist, sondern auch darum, dass sie den qualitativen Anforderungen gerecht wird und einen funktionierenden Gesundheitsschutz gewährleistet. Gerade bei Masken ungewisser Herkunft ist dies nicht immer der Fall«, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
In der Praxis trifft das Regierungspräsidium laut eigener Mitteilung derzeit immer wieder auf Zertifikate, die als mutmaßlich oder nachweislich gefälscht zu betrachten sind. Teilweise werden auch einfache Mundmasken fälschlicherweise als FFP-Schutzmasken bezeichnet, wodurch für die späteren Nutzer aufgrund der suggerierten Schutzwirkung Gesundheitsgefahren entstehen können. »Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die vielen Ärzte und Pflegekräfte, müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass drin ist, was draufsteht. Darum kümmern sich die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Marktüberwachung tagtäglich mit vollem Einsatz«, sagt Tappeser.
Das RP Tübingen beantwortet werktags von 8.30 bis 17 Uhr sowie per E-Mail mit dem Betreff »Corona« Fragen. (a)