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Prügelvideo: Nicht alle Täter angeklagt, sie sind zu jung

TÜBINGEN. Es ist eine feine Grenze, die der Gesetzgeber gezogen hat. Wer das 14. Lebensjahr erreicht hat, ist strafmündig und muss mit Jugendstrafe rechnen, wenn er die Gesetze gebrochen hat. Wer jünger ist, kommt nicht vor Gericht, kann auch nicht zu Strafen wie Sozialdienst oder anderem verdonnert werden.

Foto: Fotolia
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