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Palmer sichert Tübinger Handel- und Gewerbeverein Hilfe zu

Boris Palmer
Boris Palmer (Grüne) nimmt an einer Gemeinderatssitzung im Rathaus teil. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild
Boris Palmer (Grüne) nimmt an einer Gemeinderatssitzung im Rathaus teil. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

TÜBINGEN. Der Tübinger Handel- und Gewerbeverein (HGV) hat sich an Oberbürgermeister Boris Palmer gewandt, mit der Bitte, sich bei der Landesregierung mit Blick auf die Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen für eine Gesetzesänderung für verkaufsoffene Sonntage starkzumachen. Bisher muss es einen konkreten Anlass geben, damit Läden auch an einem Sonntag öffnen dürfen. Der Oberbürgermeister habe bereits seine Unterstützung zugesagt. Das teilt der HGV in einer Pressemitteilung mit.

Seit Ausbruch von SARS-CoV-2 konnten in diesem Jahr keine verkaufsoffenen Sonntage mehr in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Tübingen sind bereits zwei ausgefallen, und die Mitglieder des HGV gehen nicht davon aus, dass es in diesem Jahr noch einen weiteren geben wird, denn dafür ist ein bestimmter Anlass laut Gesetz nötig. Aufgrund der Pandemie schließen die Mitglieder des HGV aus, dass es einen solchen Anlass in diesem Jahr noch einmal geben wird.

Mit Mössingen und Reutlingen

Mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Situation des lokalen Handels habe sich der Tübinger Handel- und Gewerbeverein gemeinsam mit dem HGV Mössingen und RT-aktiv Reutlingen mit einem dringenden Appell an die jeweiligen Oberbürgermeister gewandt, sich bei der Landesregierung für eine schnelle Gesetzesänderung starkzumachen, damit der »Anlassbezug« für offene Sonntage für das Jahr 2020 außer Kraft gesetzt wird.

»Zumindest die beiden noch ausstehenden Sonntage für 2020 müssen nachgeholt werden. Nur so wird es Handel und Gastronomie möglich sein, im Herbst und Winter die wirtschaftliche Situation zu festigen«, heißt es in der Mitteilung der Vertreter des Handels.

Die Schließung der Geschäfte wegen Corona über mehrere Wochen hinweg und die anschließend sehr verhaltene Konsumbereitschaft haben zu erheblichen Umsatzeinbußen in Einzelhandel und Gastronomie geführt, betont der HGV. Selbst die sofort eingeleiteten Hilfen seitens Kommunen, Land und Bund können diesen Ausfall nicht dauerhaft kompensieren. (a)