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Palmer: Kommunen könnten Impflicht durchsetzen

Kommt die Impfpflicht gegen Corona nun bald, oder kommt sie nicht? Gegner zweifeln daran, dass die Kommunen eine solche Maßnahme durchsetzen können. Boris Palmer hält das für vorgeschoben und wischt Bedenken der Datenschützer vom Tisch.

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen.
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

TÜBINGEN. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hält die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus in den Kommunen für eine Leichtigkeit. »Es gibt kein Umsetzungsproblem. Jede Kommune in Deutschland ist über ihre Bußgeldstelle und Einwohnermelderegister in der Lage das umzusetzen«, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Das gehe innerhalb weniger Wochen - auch ohne Impfregister. Wenn Impfgegner oder Datenschützer behaupteten, es sei schwierig, eine solche Pflicht umzusetzen, sei das falsch. »Die Umstandskrämerei ist ein reiner Vorwand«, sagte Palmer. »Wer etwas nicht will, sucht Probleme. Wer etwas will, sucht Lösungen.«

Städtetag und Datenschützer: So einfach geht es nicht

Doch der Städtetag und der oberste Datenschützer in Baden-Württemberg widersprachen Palmers Einschätzung. Der Kommunalverband hält wegen der sensiblen Gesundheitsdaten ein Impfregister für nötig. Ein solches einzurichten, brauche Zeit, sagte eine Sprecherin der dpa. Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hielt dem Tübinger OB vor, er schlage »eine Vollkontrolle der Bevölkerung im Rahmen von Bußgeldverfahren vor«. Brink sagte der dpa: »So einfach, wie Herr Palmer sich das vorstellt, geht es also nicht.«

Palmer schlägt Verfahren wie bei Strafzettel vor

Der Vorschlag des Tübinger OB sieht so aus: Sollte der Bundestag die Impfpflicht samt einem Bußgeld von etwa 5.000 Euro beschließen, könnten die Kommunen einen Auszug aus den elektronisch geführten Einwohnermeldedateien erstellen und alle Bürger über 18 Jahren anschreiben. So etwas ähnliches habe er erst im November veranlasst, es habe eine Woche gedauert, sagte Palmer.

In dem Schreiben würden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb von vier Wochen zumindest einen Nachweis für ihre Erstimpfung schriftlich vorzulegen. Falls sie dem nicht nachkämen, schicke die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Drohung eines Strafgeldes von bis zu 5.000 Euro. Auch für die Bußgeldstelle seien die zusätzlichen Verfahren kein Problem.

OB bringt Tübingen als Modellkommune ins Gespräch

Palmer bot an, das in Tübingen zu erproben. »Wir machen das auch als Modellkommune.« Doch erstmal muss die allgemeine Impfpflicht im Bundestag überhaupt beschlossen werden. Alle Ministerpräsidenten und Kanzler Olaf Scholz haben sich für eine Einführung ausgesprochen. Im Bundestag soll über diese heikle Frage ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Erwartet wird, dass sich Parlamentarier über Parteigrenzen hinweg zusammentun und entsprechende sogenannte Gruppenanträge vorlegen, über die dann abgestimmt wird.

Die Sprecherin des Städtetags sagte: »Der besondere Schutz von Gesundheitsdaten ist im Datenschutzrecht angelegt.« Das bedeute aber nicht, dass ein Impfregister nicht möglich sei. »Allerdings müssen besondere Anforderungen bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung berücksichtigt werden. Das braucht Zeit.«

Datenschützer: Vorgehen käme einer »Rasterfahndung« nahe

Datenschützer Brink sagte, positiv an Palmers Vorschlag sei, dass auf den Aufbau eines Impfregisters verzichtet werden könnte. »Auch müssten die Daten der Melderegister nicht an den Bund transferiert und dort zusammengeführt werden.« Doch das Vorgehen über Einwohnermelderegister und Bußgeldstelle sei rechtlich nicht gedeckt. »Ohne konkreten Verdacht, dass ein Bürger gegen die Impfpflicht verstoßen hat, wird ein amtliches Verfahren durchgeführt, in dem er den Vorwurf des Rechtsverstoßes widerlegen muss. Das widerspricht der Unschuldsvermutung und kommt einer Rasterfahndung nahe, die nur im Ausnahmefall zur Aufklärung schwerster Straftaten zulässig ist.«

Brink erläuterte: »Wenn eine solche Vollkontrolle durchgeführt werden soll, braucht es dafür jedenfalls eine eigene, klare und bestimmte gesetzliche Grundlage, auch weil die Meldedaten dann zu einem neuen, bislang nicht normierten Zweck – nämlich zur Ermittlung von Verstößen gegen die Impfpflicht – verarbeitet würden. Wenn eine solche Rechtsgrundlage geschaffen wird, sind datenschutzrechtliche Prinzipien zu beachten.«

Stuttgart wartet lieber

Die Stadt Stuttgart will denn auch lieber abwarten. »Mit der Umsetzung beschäftigen wir uns, wenn es einen Beschluss gibt und die Ausführungen bekannt sind. Bis dahin konzentrieren wir unsere Kraft und Ideen auf die Frage, wie wir weiterhin Menschen erreichen können, die sich noch nicht ihre Impfungen geholt haben und noch zu überzeugen sind«, sagte ein Sprecher. (dpa)