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Palmer ärgert sich über »krasses Fehlurteil zu Fahrverboten in Reutlingen«

Auf seiner Facebookseite wirft Boris Palmer dem Verwaltungsgerichtshof doppelte Fehler und eine Überschreitung seiner Kompetenzen vor.

Oberbürgermeister Boris Palmer
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Foto: Christoph Soeder/Archivbild
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne). Foto: Christoph Soeder/Archivbild

TÜBINGEN. Boris Palmer kritisiert die Richter des Verwaltungsgerichtshof (VGH). Die hatten jüngst geurteilt, dass  in Reutlingen Fahrverbote nötig sind, um den Stickstoffdioxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft schnellstmöglich zu erreichen. Dabei hätte der 10. Senat allerdings einen doppelten Fehler gemacht, schreibt Tübingens Oberbürgermeister auf seiner Facebookseite. Weil das Gericht das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz, wonach Fahrverbote erst ab einem NO2-Wert von 50 Mikrogramm verhältnismäßig seien, nicht berücksichtigte, habe es seine Kompetenzen überschritten. »Wenn der VGH der Meinung ist, EU-Recht stehe Bundesrecht im Weg, dann soll das der EuGH klären, nicht ein Landesgericht in BW«, so Palmer.

Außerdem moniert der OB, dass der 10. Senat mit seiner Entscheidung auch aus wissenschaftlicher Sicht im Unrecht sei. Die Wissenschaft sagt laut Palmer klar, dass Fahrverbote die Stickoxidbelastung nur so gering verändern, dass es gar keine messbaren Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen geben kann. Dafür sei der Zeitraum, in dem sie wirken können, das Ausmaß der Belastungsreduktion und der Wirkungsbereich schlicht zu klein. Auf welche Forscher oder Studien Palmer sich bezieht, nennt er in dem Posting nicht.

Echte Verkehrswende

Sein Fazit: »Wenn also Richter gegen den Bundestag und gegen die Wissenschaft nur ihre Auslegung von Paragraphen in Stellung bringen, dann haben sie einfach ein krasses Fehlurteil gesprochen.« Stattdessen fordert Palmer eine echte Verkehrswendemit kostenfreiem Nahverkehr und Radwegnetzen. Fahrverbote dagegen seien ein teurer und ungerechter Irrweg. (GEA)