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Aktuell Entscheidung

Nach Abschiebung: Bilal Waqas darf zurück nach Tübingen

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
TÜBINGEN. Die Nachricht kommt wie ein verspätetes Weihnachtsgeschenk: Der am Dreikönigstag 2020 nach Pakistan abgeschobene Bilal Waqas kann nach Deutschland und damit nach Tübingen zurückkehren. Dies teilten der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann und Rechtsanwalt Holger Rothbauer mit. Laut Rothbauer soll Waqas in etwa drei Monaten nach Tübingen zurückkehren.

Nach ihren Angaben hatte Waqas am Vormittag des 30. Dezember einen Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad, bei dem alle Formalitäten geklärt werden konnten, damit Waqas das notwendige Einreisevisum erhält. Der Termin fand damit fast ein Jahr früher statt als ursprünglich mitgeteilt. Für diese Beschleunigung hatte sich Martin Rosemann mit Unterstützung durch den außenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Nils Schmid eingesetzt. Zunächst war von der Botschaft ein Termin für Ende November 2021 festgelegt worden.

Die Abschiebung des pakistanischen Staatsbürgers hatte in Tübingen für heftige Diskussion gesorgt. Bilal Waqas ist mit einer Deutschen verheiratet und hatte als Koch im LTT gearbeitet. Allerdings hatte er nach Angaben der Stadt in seinem Asylverfahren mehrfach falsche Angaben zu seiner Identität gemacht und dadurch »die Möglichkeit auf eine Aufenthaltsgenehmigung verwirkt«, begründete OB Boris Palmer damals das Vorgehen der städtischen Ausländerbehörde. Die hatte Waqas vorgeschlagen, er solle ausreisen und einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Das hatte Waqas abgelehnt; das Regierungspräsidium ordnete daraufhin die Abschiebung an.

Kritiker warfen der Stadt dagegen vor, einen Ermessensspielraum, den sie gehabt habe, nicht ausgenutzt zu haben. Die Aussage der Stadt, eben keinen Ermessensspielraum gehabt zu haben, hatten Rosemann und Rothbauer damals als falsch bezeichnet.

Jetzt zeigte sich Rosemann sehr erleichtert über die aktuelle Entwicklung. »Ich bedaure, dass ein Termin wegen der Corona-Pandemie nicht schon früher möglich war, freue mich jetzt aber sehr für Herrn Waqas, seine Frau und seine vielen Freunde in Tübingen. Der Bund ist damit seiner Verantwortung im Fall Waqas nachgekommen. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn Thomas Strobl und Boris Palmer Herrn Waqas das alles erspart hätten und die Abschiebung verhindert worden wäre.«

Auch Waqas Anwalt Holger Rothbauer äußerte sich zufrieden. »Im Namen meines Mandanten bedanke ich mich vor allem bei Martin Rosemann für seine Unterstützung. Er hat sich mit unglaublichem Engagement für Bilal Waqas eingesetzt. Ohne seinen Einsatz wäre das so nicht möglich gewesen.«

Erneut kritisierte Rothbauer Palmers Haltung. »Er hätte die Abschiebung verhindern können, wenn seine Ausländerbehörde ihre Auslegungsspielräume genutzt hätte. Nach der Eheschließung mit einer deutschen Staatsbürgerin vor zwei Jahren wäre es entgegen der Rechtsauffassung von Herrn Palmer möglich gewesen, Bilal Waqas eine Aufenthaltserlaubnis zu geben.«

Sozial-Bürgermeisterin Daniela Harsch wies dies umgehend zurück: »Herr Waqas konnte von der Stadt keinen Aufenthaltstitel erhalten, die Rechtslage ließ uns hier keinen Spielraum. Ich stehe nach wie vor hinter den Beschäftigten im Ausländeramt, die absolut korrekt gehandelt haben. Es ist schlicht ein absurder Auswuchs des Ausländerrechts, an den wir gebunden sind.« Palmer ergänzte: »In meiner Neujahrsrede habe ich die Rechtslage kritisiert, die zur Abschiebung eines gut integrierten Ehemannes geführt hat. Dabei bleibe ich.«

Palmer und Harsch freuen sich über die baldige Rückkehr von Waqas zu seiner Ehefrau nach Deutschland. »Für Frau Zelter und Herrn Waqas war das vergangene Jahr eine Tortur. Wir freuen uns mit dem Paar, dass die ungerechte Trennung bald beendet wird.« (GEA)