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Modellversuch in Tübingen genehmigt: Außengastro und Kultur öffnen

Wer von morgen an in Tübingen im Biergarten Platz nehmen oder eine Kulturveranstaltung besuchen will, muss eine Bescheinigung für einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Testen lassen kann man sich an vorerst sechs Stationen im Stadtgebiet.

Bier
Bier auf einem Tablett. Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpa
Bier auf einem Tablett. Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpa

TÜBINGEN. Theaterleute und Gastronomen in Tübingen schöpfen Hoffnung. Andere Geschäftsleute im Kreis Tübingen reagieren besorgt: Die Unistadt öffnet. Gleichzeitig muss der Landkreis erste Lockerungen zurücknehmen – vorerst aber nur für den privaten Bereich.

Boris Palmer und Lisa Federle durften sich heute freuen. Das Stuttgarter Kabinett genehmigte den gewünschten Modellversuch in der Innenstadt. Außengastronomie und Theaterbesuche sind wieder erlaubt. Dabei gilt strenge Testpflicht. Besucher müssen eine der sechs Stationen in der Innenstadt aufsuchen und sich zum kostenlosen Schnelltest anstellen. Nach einem negativen Ergebnis gibt es ein Tages-Ticket mit Stempel. Mit ihm als »Passierschein« darf man ins Kino oder ins Theater, aber auch draußen im Straßencafé Platz nehmen.

In einem dreiwöchigen Versuch will Palmer zeigen, dass dies die beste Strategie ist: Ständige Tests, kontrollierte Öffnung, alles wissenschaftlich begleitet durch Mediziner Peter Kremsner von der Uniklinik. Und Kultur und Gastronomie bekommen die Chance zu beweisen, dass sie keine Treiber der Pandemie sind, wenn man sich an bestimmte Hygiene- und Abstandsregeln einhält.

Versuch läuft vorerst bis Ostersonntag

Am Montag hat sich angedeutet, was Palmer prophezeit hat, als er seinen Antrag nach Stuttgart schickte: Dass die Hoffnung auf automatische weitere Lockerung nach Pandemieplan sich womöglich als »Fata Morgana« entpuppt, weil die Inzidenzwerte wieder steigen und niemand sicher sagen kann, was beherrschbar ist. Der Tübinger Versuch soll die dringend benötigten Daten und Erkenntnisse liefern. Mit ihm will man die praktische Umsetzbarkeit erproben.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann lobte die Initiative von Palmer und Federle. »Das sind genau die innovativen Ideen, die wir dringend brauchen.« Durch den intensiven Einsatz der Schnelltests könne man zusätzliche Öffnungsschritte erlauben, ohne unkalkulierbare Risiken einzugehen. Der Pilotversuch werde vorerst bis Ostersonntag, 4. April, genehmigt.

Im Tübinger Landratsamt ist man unterdessen gezwungen, das Rad zurückzudrehen. Nach acht Tagen unter 35 ist die Inzidenz wieder drei Tage in Folge über diese Marke gestiegen. Von 37,6 am Samstag und 41,1 am Sonntag kletterte sie am Montag auf 41,5. Gemäß Landesverordnung müssen nun die letzten Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Das betrifft in erster Linie die Obergrenzen für private Treffen. In den zurückliegenden Tagen durften sich maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Jetzt sind nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.

Landrat Joachim Walter mahnte zur Vorsicht. Wenn die Inzidenz über 50 steigt, drohen Einschränkungen auch für den Handel im Landkreis. Beim Modellversuch hingegen ist man drei Wochen lang nicht strikt an den Inzidenzwert gebunden.

Testpflicht gilt in Gaststätten im ganzen Stadtgebiet

Zum Start des Modellversuchs stellt Palmer klar: Die Testpflicht gilt in allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Tübinger Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen. Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Innenstadt – das ist die »blaue Zone« mit Zinser-Dreieck und Altstadt. Ohne Test darf man aber in Geschäfte, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen (zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen).

Im gesamten Stadtgebiet gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. »Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen gut sichtbar darauf hinweisen. Die Stadtverwaltung stellt den Betrieben die Plakate zur Verfügung.«

Der OB hofft auf die Einsicht der Bürger, doch mit Kontrollen muss gerechnet werden. Die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob der auf dem Tagesticket Genannte tatsächlich der ist, der es vorzeigt.

Beim Zimmertheater und im LTT waren die Vorbereitungen sofort nach Bekanntwerden der Pläne angelaufen. Beide wollen am Dienstag starten: das LTT um 20 Uhr mit der Premiere von »Irgendwie Irgendwo Irgendwann«, das Zimmertheater mit »VR-Experience Freedom« (ab 18 Uhr alle halbe Stunde). Das LTT macht darauf aufmerksam, dass man den Schnelltest ab 19 Uhr auch am Theater-Eingang machen kann. (GEA)