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Modellprojekt am Uniklinikum Tübingen soll Ausbildungszeiten in der Intensivpflege verkürzen

Pflege am Uniklinikum Tübingen.  FOTO: UKT/BRITT MOULIEN
Pflege am Uniklinikum Tübingen. FOTO: UKT/BRITT MOULIEN
Pflege am Uniklinikum Tübingen. FOTO: UKT/BRITT MOULIEN

TÜBINGEN. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat fünf Modellprojekte an den Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm genehmigt, mit denen eine schnellere Weiterbildung und damit ein schnellerer Personaleinsatz in der Intensivpflege ermöglicht wird.

Helmut Schiffer, Pflegedirektor am Uniklinikum Freiburg, sagte stellvertretend für die Pflegedirektorinnen und -direktoren der Landes-Unikliniken: »Mit diesem bundesweit einmaligen Modellprojekt wird der Berufswunsch Intensivpflege deutlich schneller erreichbar und damit attraktiver. Das berufsbegleitende Coaching und die weiter hohe Qualität der Ausbildung machen den Ansatz für künftiges Pflegefachpersonal ebenso attraktiv wie für Unikliniken. Wir sind sicher, dass das Modellprojekt gut angenommen wird und Nachahmer findet.«

Das sogenannte »3+1-Modell« sieht vor, dass im direkten Anschluss an die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann an den Unikliniken in Baden-Württemberg die Weiterbildung für eine Tätigkeit auf der Intensivstation erfolgen kann. Dadurch stehen dann qualifizierte Intensivpflegekräfte nach insgesamt vierjähriger Aus- und Weiterbildungszeit und damit eineinhalb Jahre früher zur Verfügung. Derzeit beträgt die gesamte Mindestausbildungszeit noch fünfeinhalb Jahre, nämlich drei Jahre Ausbildung als Pflegefachperson, ein Jahr Berufserfahrung und eineinhalb Jahre Weiterbildung.

Ausbildungsinhalte der generalistischen Pflegeausbildung und Weiterbildungsinhalte der Intensivpflege werden dabei so verknüpft, dass die Teilnehmenden gezielt aufs komplexe Berufsfeld Intensivpflege vorbereitet werden. Um eine Überforderung der Pflegekräfte zu vermeiden, ist ein Begleitprogramm vorgesehen unter anderem mit Resilienz-Training, Coaching und Supervision. Ebenso sind die Modellträger verpflichtet, Angebote für seelsorgerische Betreuung der Auszubildenden über die kompletten vier Jahre zu gewährleisten. Das Modell ist vorerst angelegt auf die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2027. (u)