TÜBINGEN. Der Umweltbeauftragte eines Tübinger Unternehmens entsorgte den anfallenden Hartmetallschrott unter der Hand. Das Geld, das er für den Schrott erlöste, verbuchte er nicht auf dem Firmenkonto, sondern steckte es in die eigene Tasche. Mitarbeiter kamen ihm allerdings auf die Schliche und so flog die ganze Sache auf. Dem Umweltbeauftragten flatterte sofort die fristlose Kündigung ins Haus. Zudem verurteilte das Tübinger Amtsgericht den 44-Jährigen am Donnerstag wegen besonders schwerer Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
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