Logo
Aktuell Verkehr

Mehr Zuschuss zur Stadtbahn

Das Bundeskabinett beschließt Verbesserungen. Die Stadtbahn könnte profitieren.

FOTO: BOMBARDIER
FOTO: BOMBARDIER

TÜBINGEN/REUTLINGEN. Ein Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch könnte den Bau der Regionalstadtbahn deutlich erleichtern. Davon ist die Tübinger CDU-Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz überzeugt. So werden die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) von einer auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Ab dem Jahr 2026 soll dieser Betrag dann um 1,8 Prozent jährlich steigen. Außerdem sollen auch Planungskosten gefördert werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Fördersatz des Bundes von 60 auf 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten steigt. Außerdem sollen Planungskosten bei Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit mit einer Pauschale von zehn Prozent gefördert werden. »Insgesamt wird die Gesetzesreform den Ländern und den Kommunen noch mehr Planungs- und Investitionssicherheit geben. Für unsere Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist das ein hervorragendes Signal, das uns der Realisierung ein großes Stück näher bringt«, erklärt Widmann-Mauz.

Flexibler sollen in Zukunft auch Anschluss und Erschließung von Bahnstrecken in Innenstädten gestaltet werden. Bisher bezog die GVFG-Förderung »besondere Bahnkörper« mit ein, die vom übrigen Stadtverkehr getrennt sind. Nun auch »straßenbündige Bahnkörper« wie Straßenbahnen unterstützt werden. »Mit dieser neuen Regelung können sich auch Chancen für die Umsetzung einer Innenstadttrasse für die Regionalstadtbahn in Tübingen ergeben. Diese neuen Möglichkeiten sollten so schnell wie möglich bei den weiteren Planungen einbezogen werden«, empfiehlt Widmann-Mauz.

Reumann zufrieden

»Dass neben der Erhöhung des Fördersatzes auf 75 Prozent auch Planungskosten mit einer Pauschale von 10 Prozent gefördert werden können, die Darlegung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens erleichtert wird und damit der Aufwand bei der Antragsstellung deutlich reduziert werden soll, ist sehr zu begrüßen. Das hilft uns wirklich.« Mit diesen Worten kommentiert der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Regional-Stadtbahn, der Reutlinger Landrat Thomas Reumann, die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. »Die Neuregelung eröffnet zudem die Chance, dass jetzt die gesamten Innenstadtrecken aus Mitteln des GVFG vollumfänglich gefördert werden können«, betont Reumann weiter. (GEA)