GOMARINGEN. Das passte gar nicht schlecht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis der Besteuerung von Gewinnspielautomaten beanstandet hat, sieht sich Gomaringen nun veranlasst, seine Satzung zur Vergnügungssteuer zu überarbeiten. Den Entwurf der neuen stellte die Verwaltung jetzt dem Finanzausschuss des Gemeinderats vor, und der wird sein Vergnügen daran finden. »Von den Umsatzzahlen her wird uns das voraussichtlich spürbare Mehreinnahmen bringen«, erklärte Kämmerin Gabriele Rüb auf Anfrage.
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