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Aktuell Urteil

Mädchen aus Metzingen vergewaltigt: 23-jähriger muss drei Jahre ins Gefängnis

Foto: Bernklau
Foto: Bernklau

METZINGEN/TÜBINGEN. Es sieht aus wie ein salomonisches Urteil: Genau in der Mitte zwischen den vom Staatsanwalt geforderten sechs Jahren Haft und dem Freispruch, den die Verteidigern beantragt hatte, sprach die Jugendstrafkammer am Tübinger Landgericht heute am späten Nachmittag Recht. Der 23-jährige Syrer muss für drei Jahre ins Gefängnis wegen Vergewaltigung, schwerem Kindesmissbrauch und Freiheitsberaubung.

Die Eltern des inzwischen 14-jährigen Mädchens aus Metzingen hatten Ende vergangenen Jahres Anzeige erstattet. Zwar sah die Kammer eine tatsächliche Liebesbeziehung zwischen der Minderjährigen und dem ansonsten »vorbildlich integrierten« Flüchtling. Die Vorsitzende Sigrid Höchst machte aber auch klar, dass sie keinen Zweifel daran hat, dass der sonst meist einvernehmliche Sex zwischen den beiden in einigen Fällen und Spielarten auch »gegen den erkennbaren Willen« des Mädchens stattgefunden habe, »also klassische Vergewaltigung«. Spätestens seit die Mutter ihm klargemacht hatte, dass ihr Kind erst 13 Jahre alt sei, liege auch Kindesmissbrauch vor, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Einmal hatte der Angeklagte seine weinende Freundin zudem eingesperrt. (GEA)