OFTERDINGEN. »Wir hätten früher was tun sollen«, stellte Harald Schwertle (FWV) fest. Haben sie aber nicht. Und so ist der von den Gemeinderäten jetzt beschlossene Anstieg bei den Friedhofsgebühren ein gewaltiger. Ein Beispiel: Für eine gewöhnliche Erdbestattung im Reihengrab fallen nach der Erhöhung insgesamt rund 2 500 Euro an, statt wie bisher rund 1 600 Euro. Darin enthalten sind das Nutzungsrecht an der Grabstätte, die Bestattungsgebühr, die Kosten für die Nutzung von Leichenzelle und Friedhofshalle und die Kosten für die Herstellung einer Grabeinfassung.
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