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Land fördert Planung des Radschnellwegs Tübingen – Rottenburg

Radschnellwege sind per Definition ausschließlich für Radfahrer, Pedelecs und E-Roller zugelassen, nicht für andere, motorisiert
Radschnellwege sind per Definition ausschließlich für Radfahrer, Pedelecs und E-Roller zugelassen, nicht für andere, motorisierte Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger. FOTO: DPA
Radschnellwege sind per Definition ausschließlich für Radfahrer, Pedelecs und E-Roller zugelassen, nicht für andere, motorisierte Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger. FOTO: DPA
TÜBINGEN. 2,3 Millionen Euro für die Planung weiterer Radschnellwege: Die Finanzhilfen hat die Bundesregierung dem Land Baden-Württemberg bewilligt. Hierdurch können jetzt drei neue Radschnellwege sowie eine Brücke in die Planung gehen. »Seit Jahren steigen immer mehr Menschen auf das Rad um. Die Coronakrise hat den Trend verstärkt. Deshalb wird es auf vielen Wegen eng. Wir brauchen mehr und bessere Wege. Daher ist die Planung von Radschnellwegen hierfür ein wichtiger Beitrag. In der Zwischenzeit müssen auch temporäre Lösungen geschaffen werden«, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL. Folgende Verbindungen können nun geplant werden: Karlsruhe – Ettlingen, Karlsruhe – Rastatt, Tübingen – Rottenburg und die Radschnellweg-Brücke bei Böblingen.

Zusammen mit vorherigen Mittelzusagen stehen dem Land und den beteiligten Kommunen nun gut 15 Millionen Euro Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Diese teilen sich auf sieben Radschnellwege des Landes und fünf kommunale Verbindungen auf. Baden-Württemberg plant mehr Radschnellwege als alle anderen deutschen Bundesländer zusammen und steht damit an der Spitze der Radschnellwegförderung.

Die Finanzhilfen des Bundes (75 Prozent Förderung) addieren sich zu den eigenen Fördergeldern des Landes für Radschnellwege. Dadurch können Regionen, Landkreise und Kommunen eine Förderquote von bis zu 90 Prozent der Kosten für die Umsetzung von Radschnellwegen erreichen.

»Baden-Württemberg ist Wegbereiter für eine nachhaltige Mobilität. Unser Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Das gelingt uns, wenn wir vor Ort eine attraktive Infrastruktur anbieten können, damit auch längere Strecken in ihrem Alltag mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Daher freue ich mich sehr über den Erfolg unserer Förderanträge beim Bund«, sagte Minister Hermann.

»Dank des lokalen Engagements und der Unterstützung der Landkreise können wir damit attraktive Pendlerverbindungen zwischen Karlsruhe und Ettlingen, Karlsruhe und Rastatt, Tübingen und Rottenburg realisieren sowie eine gefährliche Engstelle am Radschnellweg zwischen Stuttgart und Böblingen beseitigen«, so Hermann weiter. (pm)

Hintergrundinformationen zu Radschnellwegen

  • Radschnellwege zeichnen sich aus durch:
  • Mindestens fünf Kilometer Gesamtstrecke
  • Überwiegend vier Meter breit
  • Interkommunale, weitgehend kreuzungsfreie Verbindung
  • Bevorrechtigte Führung der Radfahrenden
  • Bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr: Mindestens 2.000 Radfahrer in 24 Stunden auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke

Radschnellwege sind aufgrund direkter Führungen mit wenigen Stopps und großer Breite besonders attraktiv, vor allem auf längeren Distanzen. Sie haben insbesondere aufgrund der steigenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen. Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit durch kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen erhöht, weil die Radfahrerinnen und Radfahrer weniger oft anhalten und warten müssen.

Das Land Baden-Württemberg plant und baut drei Radschnellwege als Pilotprojekte und treibt sechs weitere Radschnellwege im Raum Tübingen, Karlsruhe und Freiburg in eigener Baulast voran. Zu den Pilotprojekten zählen: Heidelberg – Mannheim, Heilbronn – Neckarsulm – Bad Wimpfen und Plochingen – Stuttgart. Unterstützt werden durch das Land darüber hinaus folgende Radschnellwege in kommunaler Baulast: Fellbach – Schorndorf, Lörrach – Schopfheim, Waiblingen – Ludwigsburg, Gengenbach – Offenburg, Friedrichshafen – Baindt und die Brücke des bereits umgesetzten Radschnellweges bei Böblingen.

Laut Straßengesetz kann die Baulast für Radschnellwege beim Land oder bei den Landkreisen und Gemeinden liegen. Das Land ist Baulastträger, wenn eine regionale oder überregionale Verbindungsfunktion vorliegt und außerorts ein Verkehrspotenzial von 2.500 Fahrradfahrten pro Tag besteht.

Weitere Informationen unter: www.radschnellverbindungen-bw.de