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Kreis Tübingen zieht von Dienstag an die Notbremse

Nach drei Tagen über dem Inzidenzwert 100 gibt es Einschränkungen im Landkreis Tübingen. Der Modellversuch der Stadt bleibt aber unberührt.

Die warmen Tage lockten viele Tübinger in die Innenstadt. FOTO: MEYER
Die warmen Tage lockten viele Tübinger in die Innenstadt. Foto: Jürgen Meyer
Die warmen Tage lockten viele Tübinger in die Innenstadt.
Foto: Jürgen Meyer

KREIS TÜBINGEN. Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Tübingen liegt seit mehr als drei Tagen in Folge bei über 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. Deshalb wird ab Dienstag, 6. April, die »Notbremse« gezogen. Damit wird der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für das Publikum untersagt ebenso wie der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport. Der Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie etwa Golf und Gruppensport im Freien mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist hiervon nicht betroffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Außerdem darf der Einzelhandel kein »Click&Meet«, also Einkaufen mit Terminvergabe, mehr anbieten. »Click&Collect«, also Abholung bestellter Waren, bleibt weiter möglich.

Schließen müssen Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie etwa Nagel-, Kosmetik-, Tattoo-Studios. Medizinische Behandlungen bleiben möglich. Friseure dürfen geöffnet bleiben. Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen ist nur Online-Unterricht erlaubt, Sonnenstudios müssen schließen.

Das als Modellprojekt vom Sozialministerium bewilligte lokale Öffnungskonzept der Stadt Tübingen bleibt bis zur Beendigung des Projekts durch das Landesgesundheitsamt hiervon unberührt, obwohl auch die Coronazahlen in Tübingen angestiegen sind. Das könnte auch daran liegen, dass es viele Besucher von auswärts gab oder manche Gruppen, die zu sehr über die Stränge schlugen.

Zustrom von außen gestoppt

Im Tübinger Rathaus hieß es am Mittwoch: »Wir dämpfen den Zustrom und wollen keinen Städte-Tourismus.« Tagestickets nach negativem Corona-Schnelltest werden seit 1. April nur noch an Besucher vergeben, die im Landkreis wohnen oder in der Unistadt arbeiten. Diese Regelung gilt bis Ostermontag, 5. April.

Ob der Modellversuch in Tübingen tatsächlich bis 18. April fortgesetzt wird, hat das Land noch nicht entschieden. Mit dem Tagesticket als Nachweis für den negativen Test ist der Besuch von Außengastronomie, Kino und Theater und das Einkaufen im Einzelhandel erlaubt. (a/GEA)