TÜBINGEN. Der Schläger muss die Wohnung verlassen, die geschlagene Frau und oft mit betroffene Kinder bleiben - nach diesem Prinzip funktioniert seit einigen Jahren das so genannte Platzverweisverfahren. In Fällen von Gewalt in Familien und Beziehungen können Polizei und Ordnungsämter prügelnde Männer aus der Wohnung weisen. Dem Platzverweis möglichst zeitnah nachgelagert sollen Beratungs- und Betreuungsangebote sein, die sich sowohl an Täter als auch an Opfer richten.
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