TÜBINGEN. Es ging um rund drei Millionen Euro. So viel hätte der Kreis nämlich aufbringen müssen, wenn die Initiative »Eltern für Elternrechte«, die über 20 000 Mitglieder in Baden-Württemberg hat, sich durchgesetzt hätte mit ihrer Argumentation, dass für die Schülerbeförderung kein Elternanteil zu zahlen ist. Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat jetzt dieses Ansinnen zurückgewiesen, der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen. Die Gründe für die Ablehnung der Klage wird das Gericht in den nächsten Wochen nachreichen.
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