Logo
Aktuell Prozess

Jungen Frauen in den Schritt gegriffen: Haft für Studenten

Tübinger Landgericht verurteilt 22-jährigen Grapscher zu eineinhalb Jahren Haft und schickt ihn in eine psychiatrische Klinik. Angeklagter leidet an einer ausgeprägten Persönlichkeitsstörung.

Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration
Justitia. Foto: Frank Rumpenhorst/Illustration

REUTLINGEN. Tübingen. Immer nachts machte sich der 22-jährige Student auf, verfolgte Frauen auf einsamen Wegen im Tübinger Stadtgebiet und griff ihnen dann unvermittelt in den Schritt. Elf solcher Fälle hatte die Staatsanwaltschaft jetzt für den Prozess vor dem Tübinger Landgericht zusammengetragen. Es waren wohl noch mehr, wie der Angeklagte selbst bei der Polizei wie auch vor Gericht zugegeben hat. Die beiden Frauen hatten sich damals offenbar nach den Übergriffen nicht bei der Polizei gemeldet.

In zwei Fällen war der 22-Jährige zwischen August 2017 und Januar 2018 auch in ein Studentenheim eingedrungen und hatte vor schlafenden Frauen onaniert. Als die Studentinnen aufwachten, rannte er weg.

Der psychiatrische Gutachter Stephan Bork hatte beim Angeklagten eine »ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung« diagnostiziert, die von einer schwierigen Kindheit herrühre. Der 22-Jährige habe große Minderwertigkeitskomplexe. Er sei bei den Taten nur vermindert schuldfähig gewesen.

Der Angeklagte ist zwar nach der Aussage des vorsitzenden Richters Ulrich Polachowski derzeit psychisch stabil, doch nach dem Gutachten müsse man davon ausgehen, dass von dem Angeklagten ohne eine psychiatrische Behandlung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Es seien weitere Straftaten zu befürchten. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung des 22-Jährigen Studenten im Maßregelvollzug an. (GEA)