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Initiative wehrt sich gegen eingeschränkte Öffnungszeiten des Tübinger Bürgeramts

Die Initiative »Barrierefrei statt bürger*innen-fern!« wehrt sich gegen die Einschränkung der Öffnungszeiten. Viele Menschen würden dadurch benachteiligt.

Das Tübinger Bürgeramt.  FOTO: WALDERICH
Das Tübinger Bürgeramt. FOTO: WALDERICH
Das Tübinger Bürgeramt. FOTO: WALDERICH

TÜBINGEN. Es ist doch nicht kompliziert. Warum soll es nicht zumutbar sein, mit einem Amt einen Termin zu vereinbaren, wenn man in Corona-Zeiten ein Anliegen hat? Was für die meisten Menschen tatsächlich kein Problem ist, ist für andere aber doch eine hohe, eine zu hohe Hürde. Nachdem das Tübinger Bürgeramt seine Öffnungszeiten eingeschränkt hatte, hat sich in der Stadt die Initiative »Barrierefrei statt bürger*innen-fern!« gebildet, die sich für einen offenen Zugang eingesetzt. Dafür gab es auch eine Kundgebung, zu der fast 20 Organisationen und Einrichtungen aufgerufen hatten.

Im Vorfeld der Kundgebung hatte Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch die Initiatoren darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Terminen wegen der teilweise langen Wartezeiten schon vor Corona geplant war. Nun sei es nicht mehr möglich, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten: »Der Wartebereich ist zu eng und wir könnten die Situation nur mit Sicherheitspersonal regeln. Das würde zu sehr langen Wartezeiten vor dem Bürgeramt führen.« Mittlerweile würde die neue Regelung von Mitarbeitern und Besuchern als Verbesserung empfunden. Wenn man wieder offene Sprechzeiten anbieten könne, so Harsch, werde es mehrere »Zugangskanäle« geben, um ein barrierefreies Bürgeramt auch mit Terminvergabe sicherzustellen.

Zufrieden ist die Initiative damit nicht. »Diesem Brief konnte man entnehmen, dass die Stadtverwaltung unter einer Öffnung des Bürgeramts etwas völlig anderes versteht als für die Betroffenen tatsächlich maßgeblich und hilfreich wäre«, heißt es in einem Brief an die Sozialbürgermeisterin. Und: »Es gehört zum Kern des öffentlichen Arbeitsauftrags der Tübinger Stadtverwaltung, diesen Menschen einen möglichst selbstbestimmten und selbst gangbaren Zugang zu den städtischen Bürgerdiensten, nach ihren Bedarfen und Fähigkeiten, und einschließlich notwendiger und angemessener Beratung durch die zuständigen Sachbearbeiter zu gewährleisten. « (GEA)