Logo
Aktuell Corona

Im Landkreis Tübingen tritt nach Ostern die sogenannte »Notbremse« in Kraft

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Tübingen hat nun den vierten Tag in Folge den Wert von 100 überschritten. Das hat demnächst Konsequenzen.

Die Teststation am Tübinger Rathaus.
Menschen stehen geduldig für einen Schnelltest an: die Teststation am Tübinger Rathaus. Foto: Ines Stöhr
Menschen stehen geduldig für einen Schnelltest an: die Teststation am Tübinger Rathaus.
Foto: Ines Stöhr
TÜBINGEN. Ab Dienstag, 6. April 2021 tritt im Landkreis Tübingen die sogenannte »Notbremse« in Kraft. Damit gehen folgende Beschränkungen einher:
  • Untersagung des Betriebs von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr
  • Untersagung des Betriebs von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport (Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf und Gruppensport im Freien mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten ist hiervon nicht betroffen)
  • Der Einzelhandel darf kein »Click&Meet« (also Einkaufen mit Terminvergabe) mehr anbieten – »Click&Collect« (Abholung bestellter Waren) bleibt weiter möglich
  • Untersagung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (wie z.B. Nagel-, Kosmetik-, Tattoo-Studios). Medizinische Behandlungen bleiben weiter möglich. Friseure dürfen geöffnet bleiben (Durchführung von ausschließlich Friseurdienstleistungen).
  • Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten
  • Untersagung des Betriebs von Sonnenstudios

Das als Modellprojekt vom Sozialministerium bewilligte lokale Öffnungskonzept der Stadt Tübingen bleibt bis zur Beendigung des Projekts durch das Landesgesundheitsamt hiervon unberührt. (pm)