TÜBINGEN. Sechs Jahre Haft wegen Totschlags forderte Oberstaatsanwalt Martin Klose am Mittwoch für die 44-jährige Frau aus Bodelshausen, die im November 2009 ihr Kind in der Garage erfrieren ließ. Die Angeklagte habe von Anfang an vorgehabt, »ihr Kind verschwinden zu lassen«, so Klose. Verteidiger Hans-Christoph Geprägs forderte dagegen eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin, die sich zum Zeitpunkt der Geburt in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe.
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