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Aktuell Urteil

Hehler aus dem Wiesaztal muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Foto: Bernklau
Foto: Bernklau

TÜBINGEN. Aus sechs Jahren Haft für den Hehler wurden nun fünfeinhalb. Nachdem der Bundesgerichtshof den Fall an das Landgericht Tübingen zurückverwiesen hatte, wurde heute (am heutigen Dienstag) neu verhandelt gegen einen 52-jährigen bosnischen Schrotthändler aus dem Wiesaztal. In der Sache blieb der vor knapp zwei Jahren ergangene Schuldspruch wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei bestehen. Dem Mann war vorgeworfen worden, als Kopf einer Bande zunächst in und um Tübingen den Diebstahl von etwa 30 hochpreisigen Fahrrädern beauftragt zu haben.

Danach wurden bei Einbruchdiebstählen zwischen Herrenberg, Balingen und Pfullingen im Jahr 2016 Baumaschinen und Batterien, Stromaggregate und Werkzeuge, Kabel und Metall geklaut, bis die Ermittlungsgruppe »Ducato«

die fünfköpfige Bande auffliegen ließ. Der BGH hatte moniert, dass drei beschlagnahmte Autos und Gelder von 45 000 Euro den unzulässigen »Charakter eine Nebenstrafe« bekommen und nicht ausreichend gegen die Haftstrafe aufgerechnet worden waren. Nun war der Mann auch geständig. (GEA)