Logo
Aktuell Gericht

Hangrutsch Öschingen: Stadt muss nicht zahlen

Maria Kraft forderte von der Stadt Mössingen Schadensersatz für ihr Rutschhaus in Mössingen

Abgesperrt: Das »Rutschhaus« im Öschinger Lembergweg. Die Risse in Wänden und Böden werden immer größer. GEA-Foto: co
Abgesperrt: Das »Rutschhaus« im Öschinger Lembergweg. Die Risse in Wänden und Böden werden immer größer. GEA-Foto: Conzelmann
Abgesperrt: Das »Rutschhaus« im Öschinger Lembergweg. Die Risse in Wänden und Böden werden immer größer. GEA-Foto: Conzelmann

TÜBINGEN/MÖSSINGEN. Es ist ein weiteres Kapitel in einer schier unendlichen Geschichte: Es geht ums sogenannte Öschinger Rutschhaus von Maria Kraft. 1980 hatte sie von der Stadt ein Grundstück im Öschinger Gebiet Auchtert erworben, ein Bauträger erstellte dort ein Terrassenhaus im Lembergweg 11. Dieses kippte seit August 1997 hangabwärts, wurde mit riesigen Rissen einsturzgefährdet und unbewohnbar (wir berichteten).

Die zentrale Frage in der nachfolgenden, bis heute andauernden juristischen Auseinandersetzung war, ob die Ursache für den Schaden an diesem Haus – vom Bauschadensbild und nötigen Abriss ein wirtschaftlicher Totalschaden mit Folgekosten – eine falsche Gründung und fehlerhafte Verfüllung der Baugrube oder großräumige Hangbewegungen sind.

Lange war aus Sicherheitsgründen der Teil-Abbruch gefordert worden, vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim aber ein Aufschub erwirkt worden. Der Abbruch sollte auch der Standsicherheit darüberliegender Reihenhäuser dienen.

Die Stadt Mössingen hätte über bauliche Erfordernisse, die aus der Geologie resultierende Rutschgefahr, aufklären müssen. So war es von einer Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart im Mai 2002 zu hören gewesen. Ein Geologie-Gutachten stellte fest, dass der Hang stillsteht. Die Risse seien deshalb vermutlich durch unzureichende Gründung verursacht worden. Und für die Fundamente ist die Hausbesitzerin zuständig.

Die Klage wurde vom OLG in Stuttgart wie vom Landgericht Tübingen in erster Instanz zurückgewiesen. Es wurde auch Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Auch eine Anzeige gegen den Mössinger Bürgermeister Werner Fifka blieb erfolglos. In einem sich über zwei Jahrzehnte hinziehenden Rechtsstreit gab es nun ein weiteres Urteil in einem Verfahren, in dem Maria Kraft zivilrechtlich Schadensersatz von der Stadt Mössingen forderte. Die Klage, so verkündete gestern die siebte Zivilkammer des Tübinger Landgerichts, wird abgewiesen, ein Anspruch auf Schadensersatz wurde nicht erkannt. (GEA)