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Hammerattacke in Dußlingen: Angeklagter schweigt

Justitia. FOTO: DPA
Justitia. FOTO: DPA
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TÜBINGEN. Seit Dienstag muss sich ein 52-Jähriger aus Dußlingen  wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Der vielfach wegen Diebstahls und Drogendelikten vorbestrafte Angeklagte schüttelte heute bei der Anklageverlesung nur den Kopf. Zu den Vorwürfen wollte er nichts sagen.

Es war in den frühen Morgenstunden des 22. Juli 2019, als es an der Wohnungstür eines 33-jährigen Dußlingers klingelte. Als er die Tür öffnete, stand der Angeklagte vor ihm und schlug ohne Vorwarnung sofort mit einem Zimmermannshammer zu. Das Opfer erlitt ´zwei Platzwunden am Kopf, die im Krankenhaus genäht werden mussten.

Der Grund für die Attacke ist nicht ganz klar. Im Vorfeld der Tat hatte der 52-jährige Angeklagte offenbar mehrfach Händel vor allem mit dem zwölfjährigen Sohn des Opfers. Der Junge soll seiner Meinung nach eine Fußmatte und einen Schlüssel geklaut oder in den Briefkasten uriniert haben. Der Vater des Zwölfjährigen wies gestern allerdings die Vorwürfe eindeutig zurück. Der 52-Jährige habe die Vorfälle frei erfunden, so der 33-Jährige. Dies betonte gestern auch der Junge vor Gericht.

Der Angeklagte ist offenbar drogenabhängige und leidet unter einer Persönlichkeitsstörung. Deshalb kommt es in dem Prozess vor der 5. Schwurgerichtskammer des Landgerichts auch wesentlich auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Klaus Foerster an. Mit einem Urteil ist am Donnerstag zu rechnen. (GEA)

Details zum Prozess lesen Sie am Mittwoch, 8. Januar bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.