Logo
Aktuell OB

Grünen-Landesvorstand berät über Umgang mit Boris Palmer

Der Tübinger Oberbürgermeister Palmer hat wieder einmal seine Partei gegen sich aufgebracht. Nun beraten die Grünen, ob Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden. Doch zum Äußersten wird es wohl nicht kommen.

Boris Palmer
Boris Palmer, der Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Boris Palmer, der Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

STUTTGART/TÜBINGEN. Der Grünen-Landesvorstand berät heute über mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Jüngster Anlass dafür ist eine Äußerung des Grünen-Politikers zum Umgang mit Corona-Patienten. Er hatte in einem Interview gesagt: »Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären.« Grünen-Mitglieder machten sich daraufhin für einen Parteiausschluss stark. Palmer rechtfertigte seine Aussage mit der Sorge um armutsbedrohte Kinder vor allem in Entwicklungsländern, deren Leben durch die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns bedroht sei.

Am vergangenen Montag entzog ihm die Grünen-Parteispitze in Berlin jegliche Unterstützung. Ähnlich äußerte sich die Landes-Parteispitze. Sollte Palmer im Jahr 2022 in Tübingen zur Wiederwahl antreten, darf er auf keine Hilfe seiner Partei mehr hoffen. Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn gilt aber als unwahrscheinlich. Die Berliner Parteispitze hatte wiederholt erklärt, dass solche Verfahren generell enorm schwierig und wenig erfolgversprechend seien.

Auch der Tübinger Landtagsabgeordnete Daniel Lede Abal sagte, er halte von einem Parteiausschlussverfahren nichts, denn die Hürden für einen Ausschluss seien sehr hoch. Die Grünen müssten Debatten über unterschiedliche Meinungen aushalten können. Klar sei aber auch, dass es bei vielen Grünen keine Bereitschaft mehr gebe, Palmer zu unterstützen. Auf Palmers Provokationen habe keiner mehr Lust. »Alle haben genug.« Letztlich müsse die Tübinger Stadtgesellschaft entscheiden, ob sie Palmer weiter als OB haben wolle.

Die Satzung der Grünen-Landespartei listet folgende mögliche Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder auf: Verwarnungen, Aberkennung der Leitungsfunktion, zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu zwei Jahren, Ausschluss aus der Partei. Palmer hat bei den Grünen kein Amt mehr inne - er ist einfaches Mitglied.

Palmer bekommt nach eigenen Angaben Morddrohungen wegen seiner umstrittenen Äußerung zum Umgang mit Corona-Patienten. FDP-Landeschef Michael Theurer verurteilte die Drohungen: »Es gibt keine Entschuldigung oder Rechtfertigung für Morddrohungen.« Außerdem habe sich Palmer bereits für seine Äußerung entschuldigt. (dpa)

Palmer-Interview vom 28. April

Parteisatzung Grüne Baden-Württemberg

Boris Palmer