Logo
Aktuell Pandemie

Gesundheitsamt zu steigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis Tübingen

Coronavirus-Test
Ein Mann zeigt einen Abstrich für das Testverfahren auf das Virus SARS-CoV-2. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Ein Mann zeigt einen Abstrich für das Testverfahren auf das Virus SARS-CoV-2. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
TÜBINGEN. Wie im ganzen Land steigt die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen auch im Landkreis Tübingen derzeit wieder an. Bei den aktuellen Fällen handelt es sich nahezu ausschließlich um Reiserückkehrer, größtenteils vom Kosovo und aus Kroatien, aber auch aus Frankreich und Spanien. In einigen Fällen kam es in der Folge zu familieninternen Infektionen.

Dies führt dazu, dass die sogenannte »7-Tage-Inzidenz« (also die Anzahl der Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) sich im Landkreis Tübingen in Richtung 20 bewegt. Ab einer Inzidenz von 50 – so sehen es die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vor – wären Maßnahmen zur weiteren Eindämmung des Virus zu prüfen.

Als Maßstab hierfür dient die Art des Infektionsgeschehens. Handelt es sich um ein lokalisierbares Infektionsgeschehen, bei welchem die Infektionskette lückenlos rückverfolgt werden kann, sind keine flächigen Maßnahmen erforderlich. Im Landkreis Tübingen tritt derzeit kein diffuses Infektionsgeschehen auf. Die derzeit aktiven Fälle sind identifizier – und rückverfolgbar. Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sich nach ihrer Rückkehr umgehend in eine 14tägige Quarantäne begeben, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden.

Diese Quarantäne kann nur durch Vorlage eines negativen Testergebnisses aufgehoben werden. Für Einreisende aus Risikogebieten besteht eine Testpflicht spätestens 72 Stunden nach Einreise. Die Testung erfolgt in der Regel direkt in den Testzentren, die u.a. an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen eingerichtet sind. Ein Test ist auch bei den niedergelassenen Hausärzten bzw. den eingerichteten Corona-Schwerpunktpraxen bzw. bei der auf dem Tübinger Festplatz eingerichteten Teststation der Kassenärztlichen Vereinigung möglich.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt Einreisenden aus Risikogebieten eine Wiederholung des Tests nach 5-7 Tagen, da nicht selten ein erster Test zum Zeitpunkt der Einreise negativ ausfällt. Denn eine Infektion kann auch unmittelbar vor oder während der Rückreise erfolgen.

Die Kosten für den ersten und auch für den zweiten Test werden laut der Kassenärztlichen Vereinigung übernommen. Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet das kostenlose Testangebot zum 15. September.

»Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz die Zahl 50, so müssen weitere möglicherweise einschneidende Maßnahmen angeordnet werden«, so Landrat Joachim Walter. Er bittet die Bevölkerung deshalb eindringlich, das Abstandsgebot einzuhalten, Mund-Nasenbedeckungen insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen und auf eine gute Händehygiene zu achten. In Quarantäne befindliche Personen werden dringend gebeten, diese auch einzuhalten. Die Städte und Gemeinden überwachen die Einhaltung der Quarantäne.

Für einen Corona-Test ist in erster Linie der Hausarzt der richtige Ansprechpartner – oder im Urlaubsfall dessen Vertretung. Das gilt sowohl für symptomfreie als auch symptomatische Personen. Die niedergelassenen Ärzte verweisen dann - sofern sie den Test nicht selbst durchführen können – an eine der im Kreis bestehenden Schwerpunktpraxen oder an die Teststation in Tübingen. Beim Gesundheitsamt finden keine Tests und keine Beratungen diesbezüglich statt.

Die Teststation auf dem Tübinger Festplatz hat montags bis samstags jeweils von 10-17 Uhr geöffnet. Wer zur Teststation kommt, muss seine Krankenversichertenkarte mitbringen. Wer aus dem Ausland einreist, sollte einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt mitbringen (Flug-, Bahnticket, Parkticket, Restaurantbeleg etc.).

Informationen zur Testung, Fallzahlen und einen Chatbot für weitere Fragen findet man auf www.kreis-tuebingen.de/Corona.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete gibt es unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html