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Aktuell Gewalt

Gericht verurteilt 19-jährigen Mössinger zu Geldauflage und Anti-Aggressionstraining

Der geständige Angeklagte hat seine Freundin nicht nur mehrfach geschlagen, sondern sie auch noch eingesperrt.

Die Reutlinger Amtsrichter sind ohnehin schon gut beschäftigt. Jetzt kommt ein ordentlicher Schwung von Ordnungswidrigkeiten daz
Anwältin mit Akten. FOTO: DPA
Anwältin mit Akten. FOTO: DPA
Tübingen. »Es waren nicht einzelne Ausrutscher, sondern Sie haben systematisch Gewalt gegen Ihre Freundin angewandt«, hielt Amtsrichter Benjamin Meyer-Kuschmierz am Dienstag dem angeklagten Mössinger vor. Die gewalttätigen Übergriffe seien über Monate gegangen und »gipfelten im Dezember 2018, als Sie Ihre Freundin nicht nur geschlagen, sondern auch eingesperrt haben«.

Der Angeklagte hat während des Prozesses alle vorgeworfenen Taten zugegeben. Er räumte damit ein, die 21-jährige Frau im Zeitraum zwischen August 2017 und Dezember 2018 mehrfach geschlagen zu haben. Beim letzten Vorfall nahm er ihr auch noch Autoschlüssel und Handy ab und sperrte sie in seiner Wohnung ein.

Richter Benjamin Meyer-Kuschmierz verurteilte den 19-jährigen Mössinger zu einer Geldauflage von 700 Euro, die er an den Wiedergutmachungsfonds zahlen muss. Ein Teil des Geldes erhält das Opfer. Außerdem muss der Angeklagte ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. Der 19-Jährige muss zudem noch mit einer Schmerzensgeldklage rechnen. (GEA)