TÜBINGEN. Wer bereits einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus hat, muss keinen Schnelltest machen und kein Tübinger Tagesticket vorweisen, um den Tübinger Einzelhandel, die körpernahen Dienstleistungen und die Kultureinrichtungen zu nutzen, die im Rahmen des Modellversuchs »Öffnen mit Sicherheit« geöffnet sind. Es genügt, wenn die Kundinnen und Kunden ihren Impfausweis vorzeigen. Diese Angleichung an die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat die Universitätsstadt Tübingen in einer neuen Allgemeinverfügung vorgenommen, die auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/bekanntmachungen abrufbar ist. Als geimpft gelten diejenigen Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung (in der Regel mit zwei Impfgaben) nachweisen können.
Für Oberbürgermeister Boris Palmer ist die Gleichstellung der Geimpften mit den Getesteten ein wichtiger Schritt: »Eine Impfung bietet einen höheren Schutz gegen die Weitergabe der Infektion als ein Schnelltest. Mehr als zehn Prozent der Menschen, die Tagestickets erwerben, sind bereits geimpft. Für die Fortführung des Tübinger Modellversuchs ist es entscheidend, die Geimpften einzubeziehen, damit der Handel eine ausreichende Zahl von Kunden bedienen kann. Ich freue mich, dass dieser Schritt nun mit Unterstützung des Landes möglich ist.« (pm)