Vor diesem Hintergrund bittet das Landratsamt Tübingen darum, dass sich Käufer aus dem Landkreis Tübingen, die im März Geflügel von einem Geflügelhandelsbetrieb in Nordrhein-Westfalen erworben haben, bei der Abteilung Veterinärwesen (Tel. 07071/207-3202) melden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das gekaufte Geflügel mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert ist.
Im Umkreis des betroffenen Betriebes in Herrenberg wurden ein Sperrbezirk und ein umliegendes Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen sogenannten Restriktionszonen gelten Einschränkungen für geflügelhaltende Betriebe. Die Ausdehnung des Beobachtungsgebietes betrifft auch Teile des Landkreises Tübingen. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis Tübingen für die Gemarkungen Hailfingen, Altingen, Reusten und Breitenholz Maßnahmen für Geflügelhalter verfügt, wie z.B. Meldepflichten der Tierhalter, Verbringungsverbote für tierische Erzeugnisse und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen.
Einzelheiten sind der entsprechenden Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes zu entnehmen. ( www.kreis-tuebingen.de unter der Rubrik »Bekanntmachungen«.)
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.
Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Geflügelpest bundeseinheitlich geregelt. Ziel ist es, die anzeigepflichtige Tierseuche früh zu erkennen, schnell einzugrenzen und eine Weiterverschleppung zu verhindern.
Allgemeine Informationen findet man auch auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ( www.mlr.baden-wuerttemberg.de , Suchbegriff »Vogelgrippe«). (pm)