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Forst Tübingen warnt vor Eichenprozessionsspinner

Immer wieder kommt es im Wald zu Schädlingsbefälle von Eichenbäumen mit Eichenprozessionsspinnern. Die Abteilung Forst Tübingen bittet um Vorsicht.

Nahaufnahme eines Eichenprozessionspinners.
Nahaufnahme eines Eichenprozessionspinners. Foto: PR
Nahaufnahme eines Eichenprozessionspinners.
Foto: PR

TÜBINGEN. Immer wieder kommt es im Wald zu Schädlingsbefälle von Eichenbäumen mit Eichenprozessionsspinnern. Solche Kontakte führen oft zu gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen. In den vergangenen Jahren hat die Population des Eichenprozessionsspinners, auch aufgrund der zunehmend warmen Temperaturen zugenommen. Die Abteilung Forst Tübingen bittet um Vorsicht.

Wo kommt der Eichenprozessionsspinner vor?

Als wärmeliebende Art bevorzugt der Eichenprozessionsspinner alle Eichenarten, die in besonnten Wäldern oder an Waldrändern wachsen (südlich und westlich exponiert). Es können aber auch einzelne Bäume auf dem freien Feld, in Parks oder in Gärten befallen werden.

Welche Gefahr geht von den Raupen aus?

Gefährlich für den Menschen ist der Kontakt mit den Spiegel- oder Brennhaaren der Raupen, welche ab dem 3. Larvenstadium (ab Ende Mai) auftreten. Aus diesem Grund sollte der unmittelbare Kontakt mit den Raupen und den Gespinsten, in denen der Anteil der Brennhaare sehr hoch ist, vermieden werden. Der längere Aufenthalt unter befallenen Eichenbäumen sollte ebenso vermieden werden, da die Brennhaare auch durch den Wind verteilt werden. Die größte Gefährdung durch die Brennhaare besteht bis in den späten Herbst.

Welche Reaktionen kann der Kontakt mit den Brennhaaren eines Eichenprozessionsspinners auslösen?

- lokale Hautentzündungen mit starkem Juckreiz

- Entzündung von Augenbindehaut und Auge oder der oberen Luftwege

- Allgemeinerscheinungen wie Schwindelgefühl, Fieber und allgemeines Krankheitsgefühl

Wichtig: Bei Auftreten von Krankheitserscheinungen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Der Patient sollte dabei von sich aus auf den Kontakt mit den Raupenhaaren hinweisen.

Wie verhält man sich richtig?

- Meiden von befallenen Arealen

- Raupen und ihre Gespinstnester nicht berühren. Die Nester können auch Monate nach ihrer Bildung noch Reizungen auslösen

- Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren. Die Kleidung unbedingt waschen

- Empfindliche Hautbereiche (z. B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen

- Bei der Bearbeitung von Eichen-Brennholz auf Raupennester achten

- Auf Holzernte- oder -pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind

- Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen
- Besonders vorsichtig sollten alle Menschen sein, die bereits eine Allergie haben

Keine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist nur bedingt mit Bioziden wie dem Bacillus thuringesis oder mechanisch möglich. Die mechanische Bekämpfung, wie Absaugen oder Abbrennen der Gespinste und Raupen, erfolgt ggfs. gezielt an Einzelbäumen von denen eine Gefahr für den Menschen ausgeht. Sie kann jedoch nur punktuelle Erfolge bringen.

Im Wald handelt es sich beim Eichenprozessionsspinner um eine sogenannte »waldtypische Gefahr«. Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Wald erfolgt in der Regel nicht. Ein vollkommener Schutz der Waldbesucher ist auch durch intensivste Bekämpfungsmaßnahmen nicht möglich. Die oben beschriebenen Verhaltensregeln bieten Schutz, und sollten daher unbedingt eingehalten werden.

Identifizierte gefährdete Bereiche (z.B. Grill- und Spielplätze, Sitzbänke) werden von der Abteilung Forst des Landratsamtes bzw. den Waldbesitzern mit Hinweisschildern und Trassierband gekennzeichnet.

Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter der Abteilung 34 Forst. Bei weiteren Fragen zum Eichenprozessionsspinner oder zur Meldung eines Befalls im Wald im Bereich von Erholungseinrichtungen wenden Sie sich an den vor Ort zuständigen Förster oder außerhalb Wald an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. (pm)