Aktuell Gesundheit

Flüchtlinge: Bald ohne Schein vom Sozialamt zum Arzt

TÜBINGEN. Der Weg ist ein Umweg. Will ein Flüchtling zum Arzt, muss er sich das erst vom Sozialamt genehmigen lassen. Das soll sich in Zukunft ändern. Wenn die gesetzlichen Regelungen vorliegen, erhalten Flüchtlinge eine Gesundheitskarte, die vergleichbar ist mit der normalen Versichertenkarte, allerdings mit eingeschränkten Leistungen.

Die Krankenkassenkarte der AOK-Versicherung.
Die Krankenkassenkarte der AOK-Versicherung. Foto: FOTO: DPA
Die Krankenkassenkarte der AOK-Versicherung.
Foto: FOTO: DPA

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