GOMARINGEN. Ganz ausschließen lässt sich das Risiko nicht, dass Alkohol für Jugendliche zum Problem wird. Minimieren lässt es sich schon. Tipps von der Tübinger Suchtbeauftragten Gabi Huber und Kriminalhauptkommissar Christian Hagen zur Vorbeugung.
KINDER: Ohne Ausnahmen gilt: Kinder bekommen keinen Alkohol. Sie dürfen auch nicht mal kurz am Gläschen nippen, wenn die Oma 80 wird oder ein anderes Familienfest gefeiert wird.
PROBIEREN: Eltern sollten Jugendliche auf keinen Fall dazu animieren, alkoholische Getränke einfach mal zu probieren. Sie sollten Jugendliche bei einer Party in den eigenen vier Wänden auch nicht sich selbst überlassen. Oft bringen Gäste Alkohol mit. Immer wieder wird die Polizei zu solchen Festen gerufen, die durch exzessiven Alkoholkonsum völlig außer Kontrolle geraten sind.
ERFAHRUNGEN: Wenn Jugendliche Alkohol trinken, sollten Eltern auf jeden Fall mit ihren Kindern über deren Erfahrungen und Gründe für den Konsum sprechen. Es ist ein Unterschied, ob jemand mal ein Glas Bier zum Vesper trinkt oder ob er alkoholische Getränke in sich hineinkippt, nur um sich möglichst schnell zu betrinken.
EIGENE GEWOHNHEITEN: Eltern sollten ihren eigenen Konsum prüfen. Wenn sie selbst gelegentlich betrunken sind und ihre Kinder vor Alkohol warnen, ist das unglaubwürdig. Problematisch ist auch, wenn Eltern von der Arbeit kommen und zur Entspannung erst mal einen Drink nehmen. Das suggeriert den Kindern, dass Alkohol hilft, Stress abzubauen und Probleme zu lösen.
ANSRPECHEN: Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, ansprechen. Die erste Reaktion wird abweisend sein, aber langfristig zeigt es oft Wirkung.
REGELN: Wenn ein Kind einmal betrunken nach Hause gekommen ist, am nächsten Tag in Ruhe darüber reden. Eltern sollten dann mit ihren Kindern Regeln vereinbaren. Verstöße gegen diese Regeln müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Aber keine Überreaktion, warnt Christian Hagen: »Seien Sie froh, wenn Ihr Kind Ihnen noch etwas erzählt.«
GESETZ: Eltern sollten auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes pochen. Sie sollten, etwa bei Festen, darauf achten, dass die Veranstalter sich daran halten. Wenn sie erfahren, dass in Geschäften Schnaps an Jugendliche verkauft wird, sollten sie die Polizei informieren. Die Polizei darf selbst keine Testkäufe machen und ist auf solche Informationen angewiesen. (pp)
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.