TÜBINGEN. »Es musste irgendwann gegen die Wand fahren - hat sich aber erstaunlich lange gehalten«, befand Richter Herbert Escher gestern bei der Urteilsbegründung im Landgericht Tübingen. Dass der Mann als Filialleiter der Sparkasse in Mössingen-Talheim trotzdem zwischen Mai 2004 und März 2007 Kundengelder in Höhe von rund 850 000 Euro veruntreut hatte (wir berichteten), kommentierte Escher so: »Es war letztlich eine Riesendummheit.« Der Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sowohl Staatsanwalt Lorenz Holl als auch der Angeklagte und dessen Verteidiger Urs Gunther Heck verzichteten auf Rechtsmittel.
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