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Aktuell Soziales

Erweiterte Notbetreuung für Kinder in Tübingen ab 27. April

Weitere Familien und Alleinerziehende haben bedingt durch ihre Arbeit einen Anspruch auf Kinderbetreuung

Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig.  FOTO: ADOBE STOCK
Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig. FOTO: ADOBE STOCK
Für berufstätige Eltern ist eine Kinderbetreuung extrem wichtig. FOTO: ADOBE STOCK

TÜBINGEN. Das Kultusministerium hat bekannt gegeben, welche weiteren Personengruppen künftig die Notbetreuung für ihre Kita-Kinder und Schülern bis Klassenstufe 7 in Anspruch nehmen dürfen sollen. Dem Entwurf der Novelle muss noch zugestimmt werden. Demnach haben zusätzlich zu den Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, ab Montag, 27. April, auch diejenigen Familien einen Anspruch auf Betreuung, in denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Der Arbeitgeber muss bescheinigen, dass die Eltern als unabkömmlich gelten und ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung.

»Das Land stellt die Kommunen mit dieser sehr weitreichenden Verordnung vor große Herausforderungen, weil die Gruppen nur halb so groß wie normalerweise sein dürfen und wir den Beschäftigten der Risikogruppe nach Möglichkeit nicht zumuten wollen, in Kontakt mit den Kindern zu arbeiten«, sagt die Tübinger Bürgermeisterin Daniela Harsch.

Den Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung können betroffene Eltern voraussichtlich seit Dienstagnachmittag, 21. April, auf der städtischen Internetseite unter www.tuebingen.de/corona-notbetreuung herunterladen und vom Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben lassen. Der Online-Antrag für die erweiterte Notbetreuung in städtischen Einrichtungen ab 27. April ist voraussichtlich ab Mittwoch, 22. April, abrufbar und muss bis Donnerstag, 23. April, 12 Uhr, ausgefüllt und abgeschickt werden. Am Freitag gibt die Stadtverwaltung den Eltern Bescheid, ob ihr Kind ab Montag betreut werden kann. Eine spätere Anmeldung ist auch danach noch möglich, sofern Platzkapazitäten zur Verfügung stehen.

Wenn der Betreuungsplatz bei einem freien Träger ist, muss die erweiterte Notbetreuung dort beantragt werden. Bis Ende dieser Woche wird die Notbetreuung nur für Kinder von Personen angeboten, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Derzeit gibt es aufgrund der Coronakrise keine reguläre Kinderbetreuung. Dies führt zu vielfältigen Belastungen von Familien. Auch nach den Beschlüssen der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten ist nicht absehbar, wann die Kitas wieder für alle geöffnet werden.

Das Kitabündnis für Gebührenfreiheit im Kreis Tübingen fordert jetzt, dass die Landesregierung weitere Mittel zur Verfügung stellt, damit die Kommunen den Familien auch für den kommenden Zeitraum, in dem die Kitas noch geschlossen sind, die Betreuungsgebühren erlassen. Dazu bedarf es aus Sicht des Bündnisses eines Schutzschirms für Kommunen. (st)

www.tuebingen.de/corona-notbetreuung